Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Wurde hier ein Andreaskreuz widerrechtlich entfernt?
Bützow (ots)
Am 17.11.2019 um 20:40 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Rostock von der Notfallleitstelle Berlin um Unterstützung am Bahnübergang Bützow im Bereich Bahnhofstraße/Landestraße 14 gebeten, nachdem dort ein Andreaskreuz entfernt wurde.
Nach dem Eintreffen einer Streife der Bundespolizei am Bahnübergang in Bützow, machte ein Zeuge auf sich aufmerksam. Gegenüber den Beamten gab er an, dass er sich in unmittelbarer Nähe des Bahnüberganges in seinem Dienst-Kfz befand und den dort gesperrten Bahnübergang bewachte.
Gegen 20:30 Uhr klopfte eine männliche Person an die Autoscheibe und teilte ihm mit, dass er das Andreaskreuz mitnehmen werde und er diesbezüglich eine entsprechende Genehmigung hätte. Auf die Nachfrage, wer die Genehmigung erteilt hat und ob diese schriftlich vorliege, erhielt er jedoch keine Antwort. Vielmehr begab sich die unbekannte männliche Person zum Andreaskreuz und montierte dies mit seinem mitgebrachten Werkzeug binnen wenigen Minuten ab. Währenddessen informierte der Bahnmitarbeiter die Notfallleitstelle der Bahn über den Sachverhalt. Nach erfolgter Demontage entfernte sich der Unbekannte zu Fuß mit dem Andreaskreuz Richtung Ortsteil Wolken.
Von dem Zeugen wurde die männliche Person wie folgt beschrieben: Alter: ca. 50 Jahre Größe: 170 - 180 cm Frisur: schütteres Haar, leichte Geheimratsecken Kleidung: grüner Parka mit einem Aufnäher im rechten Oberarmbereich
Durch die Bundespolizei wurden die Ermittlungen aufgenommen.
In diesem Zusammenhang werden weitere Zeugen gesucht. Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben. Diese nimmt die Bundespolizeiinspektion Rostock unter der Telefon-Nr. 0381 / 2083 -111 oder -112 entgegen. Darüber hinaus können jederzeit über die kostenfreie Hotline der Bundespolizei 0800 6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle Angaben gemacht werden. Darüber hinaus wird die männliche Person gebeten, sofern tatsächlich eine offizielle Abbaugenehmigung vorliegt, dies entsprechend bei der Bundespolizei nachzuweisen.
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