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Bundespolizeiinspektion Rostock

BPOL-HRO: Diesmal ging es in die Justizvollzugsanstalt

Rostock Hauptbahnhof (ots)

Am Mittwoch den 27.05.2020 hatte ein 45-jähriger Mann aus Niedersachsen noch Glück gehabt. Nachdem er ohne Fahrschein in der S-Bahn von Warnemünde nach Rostock angetroffen und die Bundespolizei zur Personalienfeststellung herbeigerufen wurde, stellten diese fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Erschleichens von Leistungen vorlag. Demnach hätte er 600,- Euro vor Ort zahlen oder eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. Obwohl er die Zahlung nicht tätigen konnte, blieb ihm auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft die Verbüßung der Haftstrafe vorerst erspart. Unabhängig hiervon blieb der Haftbefehl weiterhin bestandskräftig. Doch einen Tag später hatte er nicht so viel Glück. Erneut fiel er bei der Fahrkartenkontrolle ohne Fahrschein auf. Der Zugbegleiter des IC 2211 von Stralsund nach Rostock verständigte die Bundespolizisten, welche den Mann am Hauptbahnhof in Rostock in Empfang nahmen. Da es sich bei den Beamten um andere als vom Vortag handelte, kannten sie den Mann noch nicht. Ihnen gegenüber verweigerte er die Angaben zu seiner Person. Da er auch keinerlei Ausweispapiere mit sich führte, wurde er mit zur Dienststelle genommen. Erst die Abnahme seiner Fingerabdrücke führte zu seiner Identität und erneut zu dem bestehenden Haftbefehl. Wiederum war es ihm nicht möglich die Geldstrafe zu zahlen. Anders als am Vortag wurde diesmal entschieden den Mann der Justizvollzugsanstalt zuzuführen, wo er nun die 60-tägige Haft verbüßt. Zu seinem Straftatenregister kommen zudem noch zwei Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der Verweigerung der Angaben zur Person hinzu.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 1003
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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