Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Staatsanwaltschaft Rostock und Bundespolizeiinspektion Rostock führen Maßnahmen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz durch
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Rostock / Hamburg (ots)
In den Morgenstunden des 21.10.2021 führte die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Rostock Durchsuchungen in neun Objekten in Mecklenburg-Vorpommern und in Hamburg durch. Im Zuge dieser Maßnahmen konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.
Die Bundespolizei und der Zoll durchsuchten gleichzeitig Wohn- und Geschäftsräume in der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock sowie in der Hansestadt Hamburg.
Die Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Rostock im Auftrag der Staatsanwaltschaft Rostock richten sich gegen vier Beschuldigte (drei deutsche und ein lettischer Staatsangehöriger im Alter von 35, 36, 38 und 41 Jahre) wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und deren illegaler Beschäftigung.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht, in mehreren Fällen osteuropäische Staatsangehörige, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, auf Baustellen beschäftigt, in Wohnungen untergebracht und ihnen Kraftfahrzeuge zur Verfügung gestellt zu haben, um einer illegalen Beschäftigung nachzugehen. Darüber hinaus sollen die unerlaubt aufhältigen Personen der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bei der Durchführung von Abrissarbeiten, insbesondere bei asbesthaltigen Stoffen, ausgesetzt worden sein.
Die Einsatzkräfte stellten umfassendes Beweismaterial, wie Geschäftsunterlagen und eine Vielzahl von Speichermedien, sicher. Weiterhin fanden die Bundespolizisten Betäubungsmittel in geringer Menge, verbotene Gegenstände, wie Pyrotechnik und ein Butterflymesser, sowie ungefähr 60 Kilogramm Buntmetall, welches vermutlich aus Diebstahlshandlungen stammt. Zu diesem Sachverhalt werden gesondert Ermittlungen geführt.
Bei den Durchsuchungen kamen ca. 150 Kräfte verschiedener Bundespolizeidienststellen zum Einsatz.
Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Haftstrafen bis zu 10 Jahren. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
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