PD Hochtaunus - Polizeipräsidium Westhessen
POL-HG: Pressemitteilung der Polizeidirektion Hochtaunus vom Mittwoch, 17.04.2019
Bad Homburg v.d. Höhe (ots)
1. Einbruch in Pkw, Oberursel, Niddastraße, Montag, 15.04.2019, 15:00 Uhr bis Dienstag, 16.04.2019, 09:30 Uhr
(ps)Zu einem Einbruch in einen Pkw kam es in der Zeit von Montagnachmittag bis Dienstagvormittag in Oberursel. Ein, in der Niddastraße abgestellter, brauner VW Golf, wurde durch unbekannte Täter angegangen. Hierbei beschädigten die Täter zunächst eine Scheibe der Beifahrerseite. Da sich im Inneren des Pkw keine Wertgegenstände befanden, zogen die unbekannten Täter ohne Beute von dannen. In diesem Zusammenhang der grundsätzliche Hinweis der Polizei: Lassen Sie niemals Wertsachen sichtbar in Ihrem Auto liegen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde durch die Kriminalpolizei in Bad Homburg eingeleitet. Hinweisgeber melden sich bitte unter der Telefonnummer - 06172 1200.
2. Roller geklaut und liegen gelassen, Bad Homburg v.d.H., Ober-Eschbach, Massenheimer Weg, Montag, 15.04.2019, 20:00 Uhr bis Dienstag, 16.04.2019, 07:30 Uhr
(ps)Ein Roller wurde Zielgegenstand von unbekannten Tätern in Bad Homburg - Ober-Eschbach. Im Zeitraum zwischen Montag, dem 15.04.2019, 20:00 Uhr und Dienstag, dem 16.04.2019, 07:30 Uhr betraten die Täter den Hof eines 61-jährigen und vergriffen sich an einem San Yang Roller. Der rote Roller konnte anschließend wenige 100 Meter entfernt auf einem öffentlichen Parkplatz aufgefunden werden. Durch die Täter wurde der Roller jedoch schwer beschädigt zurückgelassen. Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Polizei in Bad Homburg, unter der Telefonnummer 06172 1200, in Verbindung zu setzen.
3. Drogenfahrt in Steinbach, Steinbach (Taunus), Kronberger Straße, Mittwoch, 17.04.2019
(ps)Eine Streifenbesatzung der Polizei in Oberursel kontrollierte am Mittwoch in den Morgenstunden einen 18-jährigen Fahrzeugführer in Steinbach. Während der Verkehrskontrolle in der Kronberger Straße erhärtete sich der Verdacht, dass der 18-Jährige das Fahrzeug führte, obwohl er Drogen konsumiert hatte. Ein entsprechend durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv Betäubungsmittel. Bei der weiteren Durchsuchung des 18-Jährigen sowie seines Fahrzeugs konnten Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Der junge Fahrzeugführer muss sich nun mit einem Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln sowie Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel auseinandersetzen.
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