PD Limburg-Weilburg - Polizeipräsidium Westhessen
POL-LM: Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Limburg und der Polizeidirektion Limburg-Weilburg
Limburg (ots)
Mehrere Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz bei Gaststättenkontrolle festgestellt, Limburg, Dr.-Wolff-Straße Dienstag, 27.10.2020, 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
(si)Mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz stellten Beamte der Limburger Polizei und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes am Dienstagabend bei einer Gaststättenkontrolle in der Dr.-Wolff-Straße in der Limburger Innenstadt fest. Polizei und Ordnungsamt kontrollierten gegen 19.00 Uhr gemeinsam eine dortige Bar, da es in letzter Zeit in deren näheren Umfeld zu vermehrten Beschwerden seitens der Bevölkerung gekommen war. Ein spezielles Augenmerk hatten die eingesetzten Kräfte hierbei auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die geltenden Corona-Hygiene-Regelungen. Bei der rund zweistündigen Kontrolle wurden insgesamt acht Personen kontrolliert und vier Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang muss ein 22 Jahre alter Mann wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der 22-Jährige war von den Kontrollkräften auf einer Toilette der Bar angetroffen worden. Bei der anschließenden Durchsuchung der Toilette fanden die eingesetzten Kräfte dort eine Tüte mit rund 12 Gramm verkaufsfertigt verpacktem Marihuana auf. Zudem wurden im Gastraum noch weitere rund zwei Gramm Marihuana, zehn Gramm Kokain sowie Verpackungsmaterial und eine Feinwaage aufgefunden und sichergestellt. Die Ermittlungen zu den im Gastraum aufgefundenen Gegenständen dauern derzeit noch an. Mit strafrechtlichen Folgen müssen auch zwei weitere Gäste, 23 und 26 Jahre, rechnen, welche geringe Mengen Betäubungsmittel beziehungsweise ein typisches Utensil zur Verarbeitung von Betäubungsmitteln bei sich hatten. Zudem war keine der anwesenden Personen auf einer Kontaktliste eingetragen. Eine entsprechende Anzeige im Zusammenhang mit den Corona-Hygiene-Regelungen wird gegen den Betreiber vorgelegt.
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