PD Main-Taunus - Polizeipräsidium Westhessen
POL-MTK: Körperverletzung im alten Kurpark +++ Fahrrad geklaut +++ Trunkenheitsfahrt gestoppt
Hofheim (ots)
Pressemitteilung vom 27.06.2021
1. Rohheitsdelikte
+++ Körperverletzung im alten Kurpark +++
Tatort: 65812 Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße Tatzeit: Sonntag, 27.06.2021, gegen 00:10 Uhr
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es im alten Kurpark in Bad Soden am Taunus zu gleich zwei gefährlichen Körperverletzungen. Diesen vorausgegangen war ein zunächst verbaler Streit zwischen mehreren Personengruppen, welcher sich zu einer handfesten Auseinandersetzung entwickelte. Während dieser Auseinandersetzung schlugen zwei unbekannte männliche Täter jeweils mit einer Glasflasche auf ihr Gegenüber ein. Anschließend flüchteten die Täter sowie die restlichen Beteiligten in verschiedene Richtungen. Die beiden Geschädigten informierten die Polizeistation in Eschborn, welche umgehend mehrere Streifen vor Ort entsandt. Eine Personenbeschreibung der Täter kann nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht abgegeben werden. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten sich bei der Ermittlungsgruppe der Polizeistation in Eschborn unter der 06196 9695 - 0 zu melden.
2. Eigentumsdelikte
+++ Fahrrad geklaut +++
Tatort: 65760 Eschborn, Taunusstraße
Tatzeit: Samstag, 19.06.2021,10:00 Uhr bis Samstag 26.06.2021, 08:00 Uhr
Ein Pegasus Trekkingrad in der Farbe schwarz war in Niederhöchstadt das Ziel von Fahrraddieben. Das Fahrrad stand mit einem Schloss gesichert auf dem Anwesen des Geschädigten. Der oder die unbekannten Täter stiegen über den Zaun auf das Grundstück ein, entwendeten das 600EUR teure Fahrrad samt dem Schloss und flüchteten in unbekannte Richtung. Täterhinweise liegen nicht vor.
Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten sich bei der Ermittlungsgruppe der Polizeistation in Eschborn unter der 06196 9695 - 0 zu melden.
3. Verkehrsdelikte
+++ Trunkenheitsfahrt gestoppt +++ Tatort: 65719 Hofheim am Taunus, Reifenberger Straße Tatzeit: Samstag, 26.06.2021, 22:28 Uhr
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte festgestellt werde, dass der Fahrzeugführer nicht nur die erlaubte Alkoholgrenze im Straßenverkehr überschritten, sondern auch noch unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß §316 StGB wurde eingeleitet. Somit war nicht für den 19-jährigen Hofheimer nicht nur die Weiterfahrt beendet, er musste sich auch einer Blutentnahme auf der Polizeistation in Hofheim unterziehen.
Auch wenn in diesem Fall glücklicherweise niemand zu Schaden gekommen ist, so wirkt sich der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel auf die Fahrsicherheit aus. Insbesondere junge Fahrzeugführer schätzen ihre Fahrkünste, oftmals mangels Erfahrung, falsch ein und sind damit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Schützen sie sich selbst und ihre Mitmenschen und lassen sie das Fahrzeug nach dem Alkoholgenuss stehen. Weitere Informationen finden sie unter anderem im Internetauftritt der von der hessischen Landesregierung unterstützen Kampagne "DON'T DRINK AND DRIVE" unter www.ddad.de.
gefertigt: Lorenz, POK
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