PD Main-Taunus - Polizeipräsidium Westhessen
POL-MTK: Einbruch in Hofheim +++ Beschädigung an Fahrzeug +++ Fahrt unter Betäubungsmittel-Einfluss +++
Hofheim (ots)
1. Einbruch in Gewerbe - Hofheim, Alte Bleiche, Samstag, 23.04.2022, 01:23 Uhr
Am Samstagnacht, gegen 01:23 Uhr kam es in einem Gewerbeobjekt zu einem Einbruch. Der Täter, bekleidet mit einer dunklen Jacke, einer grünen Hose und dunklen Schuhen, warf einen Stein durch die Schaufensterscheibe. Durch die Öffnung in der Scheibe betrat der Täter das Objekt und entnahm eine Geldkassette vom Tresen. Die Geldkassette war gefüllt mit mehreren Hundert Euro. Anschließend verließ der Täter das Objekt in unbekannte Richtung.
Hinweise zum Täter können bei der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 06196-2073-0 gemeldet werden.
2. Sachbeschädigung an PKW - Eschborn, Langer Weg, von Montag, 18.04.2022 bis Samstag, 23.04.2022
Im Zeitraum vom 18.04.2022 bis 23.04.2022 wurden ein geparkter VW in der Straße Langer Weg in Eschborn beschädigt. Dazu wurde die hintere Scheibe auf der Fahrerseite auf unbekannte Weise eingeschlagen. Nach ersten Ermittlungen wurde aus dem Fahrzeug nichts weggenommen. Es entstand Sachschaden am Fahrzeug, welcher sich auf mehrere Hundert Euro beläuft. Es gibt bisher noch keine Hinweise zu dem oder den Tätern.
Hinweise zu dem oder den Tätern können der Polizei in Eschborn unter der Telefonnummer 06196-9695-0 gemeldet werden.
3. Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln - Eschborn, Schwalbacher Straße, Samstag, 23.04.2022 um 13:49 Uhr
Am 23.04.2022 wurden durch Kollegen der Polizeistation Eschborn in der Schwalbacher Straße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Gegen 13:49 Uhr fiel den Beamten ein Daimler auf, welcher in der 30er Zone 16 km/h zu schnell fuhr. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs konnte festgestellt werden, dass der 43-jährige Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Außerdem steht der Fahrer im Verdacht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Auf der Dienststelle wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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