ZOLL-H: Jahresbilanz 2019 des Zollfahndungsamtes Hannover
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Hannover (ots)
- 903 Ermittlungsverfahren gegen 1.089 Beschuldigte eingeleitet - 17 Verfahren im Bereich "Organisierte Kriminalität" geführt - Steuerschäden in Höhe von 73,7 Mio. Euro ermittelt - Vermögenswerte im Wert von 4,9 Mio. Euro gesichert
Mit seiner erfolgreichen Bilanz bei der Kriminalitätsbekämpfung hat das Zollfahndungsamt Hannover im Jahr 2019 wieder einen wichtigen Beitrag auch zur Sicherung der Steuereinnahmen geleistet.
Die Ermittlungen betrafen insbesondere die Bereiche der Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten und die Hinterziehung von Einfuhrabgaben sowie die Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen zum Beispiel bei Waffen, Sprengstoffen sowie Arznei- und Dopingmitteln.
Es wurden 903 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 1.089 Beschuldigten neu eingeleitet und zahlreiche Verfahren aus den Vorjahren fortgeführt.
17 Ermittlungskomplexe richteten sich gegen Täterkreise, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind.
Für eine nachhaltige Bekämpfung schwerer und Organisierter Kriminalität kommt dem Entzug der illegal erwirtschafteten Taterlöse (Vermögensabschöpfung) eine besondere Bedeutung zu. In 2019 konnten im Rahmen der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hannover im In- und Ausland Vermögenswerte von mehr als 4,9 Mio. Euro mit dem Ziel der gerichtlichen Einziehung gesichert werden. Darunter befanden sich neben Bargeld und Grundstücken vor allem wieder hochpreisige Kraftfahrzeuge und andere Luxusgüter.
Die neue Leiterin des Zollfahndungsamtes Hannover, Monika Dennhardt:
"Dem eigenen Anspruch an eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit gerecht zu werden bedingt große Anstrengungen der Beschäftigten mit den enormen Entwicklungen in allen technischen Bereichen Schritt zu halten."
Ausgewählte Fallbeispiele geben einen kleinen Einblick, welchen Herausforderungen sich die Ermittlungsbeamtinnen und -beamten zu stellen haben:
Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität bildete wieder einen Schwerpunkt der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hannover einschließlich seiner mit den Länderpolizeien in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen gebildeten Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER).
Bei der Kontrolle von Postsendungen aus Spanien wurden im September 2019 in Ludwigsburg durch Beamte des HZA Heilbronn zwei Pakete mit jeweils rd. 10 kg Marihuana aufgefunden. Die in Spanien aufgegebenen Pakete waren an eine 32-jährige Empfängerin aus Bremen adressiert. Das Ermittlungsverfahren wurden vom Zollfahndungsamt Hannover übernommen und bei der Zustellung wurden die Pakete durch eine weibliche Person, die sich zunächst als die Empfängerin ausgab, entgegengenommen. Die anschließenden Feststellungen ergaben, dass die 32-jährige Beschuldigte wegen eines Gerichtstermins die Pakete durch eine Freundin entgegennehmen ließ. Nachfolgende Ermittlungen offenbarten, dass die Beschuldigte bereits vier weitere, ebenfalls aus Spanien kommende Paketsendungen an ihrer Wohnanschrift erhalten hatte.
Bei einer Kontrolle im Februar 2019 durch die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Anröchte des Hauptzollamts Bielefeld auf einem Parkplatz an der BAB 2 wurden im finnischen Fahrzeug eines Esten knapp 58 kg Amphetamin und 6 kg Kokain sichergestellt. Das BtM war in einem speziell hergerichteten Versteck im Boden des Kofferraums versteckt. Der 38-Jährige wurde im Juli 2019 vom LG Bielefeld zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Daneben war die gesamte Palette der Verbrauchsteuerdelikte Gegenstand der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hannover, wobei die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels nach wie vor eine besondere Stellung einnimmt.
So konnten im August 2019 bei der Anlieferung von Zigaretten unter einer Tarnladung Waschmittel an einen einschlägig vorbestraften Beschuldigten rd. 1,5 Mio. Zigaretten der Marken "NZ", "Marlboro" und "Camel" in Cloppenburg sichergestellt werden. In seiner Wohnung wurden zudem zwei erlaubnispflichtige Waffen und ein Elektroschocker aufgefunden. Die folgenden Durchsuchungen bei Abnehmern und Mittätern führten u.a. zur Feststellung von weiteren 140.447 St. Zigaretten aus vorangegangenen Lieferungen.
Wie wichtig der Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Ermittlungsbehörden ist, zeigt das nachfolgende Beispiel.
Ausgehend von einem Hinweis einer Polizeidienststelle in Sachsen-Anhalt aufgenommene Ermittlungen gegen einen 37-jährigen Beschuldigten aus Barby führten im Februar 2019 zur Sicherstellung von knapp 200.000 St. unversteuerten Zigaretten. Der Familienvater bezog die Zigaretten von einem einschlägig vorbestraften polnischen Lieferanten und verkaufte sie unter Mithilfe von Familienangehörigen gewinnbringend an weitere Steuerhehler in Magdeburg und Quedlinburg. Die oftmals durch die Ehefrau des 37-Jährigen an der Wohnanschrift des Ehepaares übernommenen und bezahlten Zigaretten wurden im Keller und im Zimmer der 3-jährigen Tochter eingelagert. Der polnische Zigarettenlieferant gab in seinen geständigen Einlassungen an, seinen Abnehmer seit drei Jahren zu kennen und ihn in einer Vielzahl von Tathandlungen mit jeweils rund 140.000 Stück Zigaretten beliefert zu haben.
Neben den Ermittlungen zur Hinterziehung von Einfuhrabgaben i.Z.m. massiven Unterfakturierungen und Versandmanipulationen beim Import von Textilien und anderen Waren aus China oder Verstößen gegen die zum Schutz der heimischen Wirtschaft erlassenen Antidumping-Regelungen bei Solarmodulen (jeweils mehrstellige Millionenschäden) spielte auch der Goldschmuggel nach wie vor eine größere Rolle.
Aus einem abgeschlossenen Verfahren wegen Goldschmuggels ergaben sich erste Hinweise auf zwei weitere - mutmaßlich gewerbliche - Abnehmer. Zu einem der Abnehmer des zuvor verfolgten Kuriers ging in 2019 zudem eine anonyme Anzeige ein, die die vorliegenden Erkenntnisse bestätigte. Die StA Bielefeld beauftragte das ZFA Hannover mit umfangreichen verdeckten Maßnahmen, welche deutlich aufwändiger als im Vorläuferverfahren waren. Die Tatverdächtigen waren durch die vorangegangenen Ermittlungen erheblich sensibilisiert und hatten die Vorgehensweise des ZFD intensiv ausgewertet, das eigene Verhalten darauf angepasst und kommunizierten äußerst konspirativ. Im Oktober 2019 kristallisierte sich schließlich heraus, dass etwa 4 kg Gold zu den hiesigen Tatverdächtigen unterwegs sein sollten. Im Rahmen der Zugriffsmaßnahmen in Bielefeld konnten insgesamt 29 kg Gold und umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden.
Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen (VuB):
Für den illegalen Erwerb von Waffen sowie nicht zugelassener Arzneimittel, Dopingsubstanzen und Pyrotechnik, gewinnt der kriminelle Online-Handel stetig an Bedeutung. Dies betrifft sowohl den Vertrieb über einfach aufrufbare Shops und Verkaufsplattformen im Internet, als auch mannigfaltige illegale Angebote in den schwerer zugänglichen Bereichen des Darknet. Das immer häufiger inkriminierte Produkte per Paketpost nach Deutschland gelangen, wird auch an den nachfolgend dargestellten Ermittlungen deutlich. Die wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz veranlassten Wohnungsdurchsuchungen bei einem deutschen Staatsangehörigen in Dessau-Roßlau und Berlin führten im Februar 2019 zur Sicherstellung einer Vielzahl von Tabletten, Kapseln und Ampullen, aber auch von Zu-satzstoffen und Flüssigkeiten für die Herstellung von Arznei- und Dopingmitteln, sowie von Tablettiermaschinen und Laborausrüstung. Ausgangpunkt der Ermittlungen am Dienstsitz Magdeburg war eine am Flughafen München kontrollierte Postsendung, die dem hiesigen Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Die aus Hongkong kommende Warensendung enthielt ca. 1 kg 2,4-Dinitrophenol (DNP) und brachte die Ermittler auf die Spur des Deutschen.
Jörg Meier, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Hannover:
"Der hohe Grad an Anonymität bei der Bestellung, der Zahlungsabwicklung und dem Versand über Handelsplattformen im Darknet eröffnet nahezu unbegrenzte logistische Möglichkeiten auch für den Schmuggel und den weltweiten Vertrieb von Betäubungsmitteln. Hiermit einhergehend müssen die Ermittlungsmethoden im Zollfahndungsdienst zur Identifizierung und Bekämpfung organisierter Strukturen Vorrang vor einer Verfolgung von Kleinanbietern und einzelnen Abnehmern haben."
Zusätzliche Informationen zur Organisation des Zollfahndungsamtes Hannover:
Das Zollfahndungsamt Hannover untersteht der im Jahr 2016 eingerichteten Generalzolldirektion (GZD), einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Es ist Teil des deutschen Zollfahndungsdienstes, den das Zollkriminalamt (Direktion VIII der GZD) sowie bundesweit acht Zollfahndungsämter bilden.
Mit seinen Dienstsitzen in Bremen, Magdeburg und Bielefeld und rund 300 Beschäftigten ist das Zollfahndungsamt Hannover für weite Teile Niedersachsens, Sachsen-Anhalts, Bremens und für Teile Ostwestfalens zuständig. Damit umfasst der Bezirk ein Gebiet von über 60.000 Quadratkilometern.
Zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität arbeitet das Zollfahndungsamt Hannover zudem seit vielen Jahren erfolgreich mit den Polizeibehörden der Länder in fünf "Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift" zusammen (GER Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Bremen und Magdeburg).
Auch bei der Bekämpfung der Geldwäschekriminalität gibt es eine institutionalisierte Zusammenarbeit spezialisierter Kräfte von Zollfahndung und Polizei in "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen" (GFG Hannover und Magdeburg).
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Hannover
Pressestelle
Jörg Meier
Telefon: 0511/9111632
E-Mail: presse@zfah.bund.de
http://www.zoll.de
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