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Zollfahndungsamt Hannover

ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Zollfahndungsamts Hannover: Sicherstellung von rund 7,3 Millionen Stück Zigaretten in Petershagen

ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Zollfahndungsamts Hannover: Sicherstellung von rund 7,3 Millionen Stück Zigaretten in Petershagen
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Hannover (ots)

Bei Durchsuchungsmaßnahmen in einer Lagerhalle am 07.11.22 in Petershagen wurden neben als gestohlen gemeldete E-Bikes und Fahrradteile rund 7,3 Millionen Stück unverzollte und unversteuerte Zigaretten sichergestellt.

Im Rahmen von Ermittlungen der Polizei Stadthagen wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls von E-Bikes und Fahrradteilen im Wert von ca. 100.000,00 EUR kam es am 7. November 2022 zur Durchsuchung einer Lagerhalle in Petershagen.

Dabei wurden neben als gestohlen gemeldeten E-Bikes und Fahrradteilen rund 37.000 Stangen Zigaretten ohne Steuerbanderole aufgefunden und sichergestellt.

"Die 7,3 Millionen Stück Zigaretten entsprechen einem Warenwert von etwa 2,3 Millionen Euro", so Julia Söllner, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Hannover.

In einem vor der Lagerhalle geparkten Kleintransporter konnten weitere Kartons mit Zigaretten und auch eingeschweißte Fahrradteile aufgefunden und sichergestellt werden.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht des Einfuhrschmuggels unverzollter und unversteuerter Zigaretten führt nun das Zollfahndungsamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld.

Zusatzinformationen

Unabhängig von den Richtmengen für private Zwecke stellt der Erwerb oder Besitz von Tabakwaren bzw. Substituten für Tabakwaren, die vorschriftswidrig aus einem Drittland bzw. Drittgebiet, also aus einem Land außerhalb der EU bzw. außerhalb des Verbrauchsteuergebiets, in das Zollgebiet der Union verbracht wurden, eine Steuerhehlerei (§ 374 der Abgabenordnung) dar und kann entsprechend geahndet werden. Das gilt selbst dann, wenn diese Tabakwaren bzw. Substitute für Tabakwaren in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden. Ob die Tabakwaren bzw. Substitute für Tabakwaren vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht wurden, ist zu erkennen anhand

   - der aufgebrachten oder insbesondere der fehlenden 
     Steuerzeichen/Banderole),
   - der aufgebrachten oder insbesondere der fehlenden 
     Gesundheitshinweise (Sprache, Schrift und Bild/Foto),
   - der Umstände des Erwerbs (z.B. Preis deutlich niedriger als im 
     Geschäft, für Tabakwaren bzw. Substitute für Tabakwaren der 
     gleichen Marke gibt es unterschiedliche Preise, Tabakwaren bzw. 
     Substitute für Tabakwaren werden nicht offen zum Verkauf 
     angeboten).

Weitere Informationen finden Sie auf www.zoll.de

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Bielefeld
Oberstaatsanwalt Gerald Rübsam
- Pressesprecher der Schwerpunktabteilungen zur Bearbeitung besonders
umfangreicher Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen und
herausgehobener Verfahren der organisierten Kriminalität -
Rohrteichstraße 16, 33602 Bielefeld -
Telefon: +49 - (0)521 / 549-2395
Telefax: +49 - (0)521 / 549-2473
E-Mail: pressedezernent@sta-bielefeld.nrw.de

oder

Zollfahndungsamt Hannover
-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-
Julia Söllner
- Pressesprecherin -
Tel: +49 - (0)511 8990 1004
Mobil: +49 - (0)172 / 8893453


Tobias Steinführer
- Stellv. Pressesprecher -
Tel: +49 - (0)511 / 8990 4310
Mobil: +49 - (0)172 / 2579408

Email: presse@zfah.bund.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Hannover, übermittelt durch news aktuell

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