ZOLL-S: Durchsuchungen und Festnahmen in der Dopingszene
Stuttgart, Heilbronn, Kirchheim, Göppingen (ots)
Zollfahndung Stuttgart und Staatsanwaltschaft Freiburg durchsuchen 38 Wohnungen und stellen dabei eine Großmenge Dopingpräparate sicher
Über elftausend Anabolika-Tabletten und -Ampullen mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten haben Stuttgarter Zollfahnder bei Durchsuchungen im Raum Stuttgart, Heilbronn, Kirchheim und Göppingen sichergestellt. Die zum Teil gefälschten Präparate fanden die Zöllner im Rahmen von Durchsuchungen bei insgesamt 38 Beschuldigten. Außerdem beschlagnahmten sie sechs in illegalem Besitz befindliche Waffen. Die tatverdächtigen Männer im Alter von 19 bis 35 Jahren sollen Dopingmittel illegal aus dem Ausland bezogen und in Deutschland weiterverkauft haben. Sowohl Verkäufer als auch Abnehmer sind der sogenannten Bodybuildingszene zuzurechnen. Gegen zwei mutmaßliche Haupttäter aus Stuttgart und Kirchheim erging Haftbefehl durch das Amtsgericht Freiburg. Die Ermittlungen der Stuttgarter Zollfahndung - im Auftrag der Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft Freiburg - dauern an.
Mit Datum vom 18. Dezember 2015 ist das Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz - AntiDopG) in Kraft getreten. Davor wurde für Delikte aus dem Dopingbereich das Arzneimittelgesetz (AMG) angewandt. Im Gesetz gegen Doping im Sport wurden beispielsweise neue Tatbestände sowie höhere Strafandrohungen normiert. Die Staatsanwaltschaft Freiburg ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Verfolgung von Dopingstraftaten im gesamten Bundesland Baden-Württemberg zuständig. Ermittlungsverfahren aus dem Kriminalitätsbereich Doping fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zollfahndung, sobald ein Grenzbezug erkennbar ist. Die zur Herstellung von Dopingmitteln benötigten Grundstoffe und teilweise auch bereits konsumfertige Anabolikapräparate werden im Regelfall aus dem Ausland nach Deutschland eingeschmuggelt. Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren und Schutz vor den Folgen krimineller Handlungen zu bieten.
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