ZOLL-S: Waffen und Munition bei Sportschützen und Sammler sichergestellt - Zollfahndung deckt bei Hausdurchsuchung illegalen Besitz von Waffen und Munition auf.
Stuttgart, Waldshut-Tiengen (ots)
Mitte Dezember 2022 vollstreckten Ermittler des Zollfahndungsamtes Stuttgart in der Wohnung eines 72-Jährigen Beschuldigten im östlichen Teil des Landkreises Waldshut einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen. Die Ermittler stellten vor Ort ein Maschinengewehr, ein Kleinkalibergewehr mit Schalldämpfer, zwei Pistolen sowie weitere Waffenteile und eine große Stückzahl Munition, insbesondere rund 1600 Schutz Leuchtspurmunition, sicher. Die Pistolen waren mit geladenen und eingeführten Magazinen vorgefunden worden. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wurde eingeleitet, nachdem der Verdacht bestand, der Beschuldigte habe in zurückliegender Zeit ein Sturmgewehr des Typs "Kalaschnikow" mit Munition in der Schweiz erworben und nach Deutschland verbracht. Einfuhr und Besitz solcher Waffen sind in Deutschland nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten und stellen eine Straftat dar. Das Sturmgewehr konnte im Rahmen der Durchsuchung nicht aufgefunden werden. Da für die sichergestellten Waffen und Waffenteile bisher keine Besitzerlaubnis vorgelegt werden konnte, besteht gegen den Beschuldigte der Verdacht einer Straftat nach dem Waffengesetz.
Die Ermittlungen der Zollfahndung dauern an.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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