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Zollfahndungsamt Hamburg

ZOLL-HH: 1.100 Tonnen Honig geschmuggelt - Freiheitsstrafe verhängt

Frankfurt (Oder), Hamburg (ots)

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 29. November 2016 wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung in 61 Fällen zwei deutsche Angeklagte im Alter von 53 und 59 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, sowie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Seit Mitte 2005 haben sich die Verurteilten darüber Gedanken gemacht, welchen finanziellen Vorteil man aus der Einfuhr von Honig ziehen kann. Dem Zollamt Frankfurt (Oder)-Autobahn wurden bei den späteren Einfuhrabfertigungen Scheinrechnungen mit niedrigeren Einkaufspreisen für den Import vorgelegt. Der Zollsatz für Honig betrug damals 17,3 Prozent und die Einfuhrumsatzsteuer sieben Prozent.

Der Steuerschaden belief sich auf mehr als 270.000 Euro.

Der ukrainische Honig konnte an deutsche und französische Händler sowie verarbeitende Betriebe zu konkurrenzlos günstigen Preisen weiterverkauft werden - bis zu den Durchsuchungen der Zollfahndung Hamburg. Die umfangreichen Ermittlungen haben auch ergeben, dass einem der Angeklagten mittlerweile zwei repräsentative Firmenwagen gehören und seine Spesenabrechnungen im krassen Missverhältnis zu seinem "Beschäftigungsverhältnis" standen.

Beide Verurteilte sind bereits einschlägig vorbestraft.

Gegen das Urteil wurde durch einen der Angeklagten Revision eingelegt.

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Stephan Meyns
Telefon: +49 40 67571 -711
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