ZOLL-HH: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin, des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern und des Zollfahndungsamtes Hamburg - Mutmaßlicher Drogenhändlerring zerschlagen
Hamburg/Schwerin (ots)
Beamte der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern und des Zollfahndungsamtes Hamburg haben am Abend des 5. Juni 2018 gegen fünf Tatverdächtige Haftbefehle des Amtsgerichts Schwerin und sieben Durchsuchungsbeschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vollstreckt. Bei diesen Maßnahmen wurden rund fünf Kilogramm MDMA (hochwertiges Amphetamin), 30.000 Ecstasytabletten, zwei Kilogramm Marihuana und ein Kilogramm Opiate sichergestellt. Zwei weitere Personen wurden festgenommen. Gegen sie hat das Amtsgericht Schwerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin ebenfalls Haftbefehl erlassen.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt gemeinsam mit den Ermittlern der Polizei und des Zolls das Ermittlungsverfahren gegen sieben Beschuldigte im Alter von 40 bis 57 Jahren aus der Region Schwerin, Parchim, dem Landkreis Harburg, Lübeck und Flensburg wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Gegen die verhafteten Beschuldigten besteht der dringende Verdacht, dass sich diese seit spätes-tens November 2017 zusammengeschlossen haben, um zuvor verschaffte Betäubungsmittel (Amphetamin) in erheblichen Größenordnungen im In- und Ausland abzusetzen.
Die Verhaftung von drei Beschuldigten erfolgte auf frischer Tat bei der Übergabe von vier Kilogramm MDMA und 20.000 Ecstasytabletten auf dem Parkplatz eines Großmarktes in Hamburg. Bei den anschließenden Durchsuchungen der Wohnungen der Beschuldigten konnten weitere 10.000 Ecstasytabletten, zwei Kilogramm Marihuana, ein weiteres Kilogramm MDMA und ein Kilogramm Opiate sichergestellt werden. Weiter stellten die Beamten rund 36.000 Euro Bargeld und eine hochwertige Uhr sicher. Die Beschuldigten wurden der Untersuchungshaft zugeführt. Lediglich ein 45-jähriger Beschuldigter wurde haftverschont.
Die sichergestellte Betäubungsmittel haben einen Schwarzmarktwert von etwa 300.000 Euro.
Auf die Unschuldsvermutung wird hingewiesen.
Hinweis: Das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge wird mit Frei-heitsstrafe von fünf bis 15 Jahren bestraft.
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Stephan Meyns
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