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Zollfahndungsamt Hamburg

ZOLL-HH: Bei Durchsuchungen wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz stellt Zoll Dopingmittel und Waffen sicher
Gemeinsame Pressemitteilung

ZOLL-HH: Bei Durchsuchungen wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz stellt Zoll Dopingmittel und Waffen sicher / Gemeinsame Pressemitteilung
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Sassnitz (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Rostock und Stralsund, sowie des Zollfahndungsamtes Hamburg

Drei scharfe Schusswaffen, 455 Schuss Munition, zwei Schlagringe und ein Springmesser haben Zollfahnder in der vergangenen Woche in Sassnitz auf der Insel Rügen sichergestellt. Bei einem Revolver handelt es sich um einen sogenannten "Migrantenschreck", eine Waffe, die durch Manipulation Geschosse mit erheblicher Geschwindigkeit abfeuert.

Die Ermittler des Zollfahndungsamtes Hamburg -Dienstsitz Rostock- vollstreckten drei Durchsuchungsbeschlüsse, welche die Staatsanwaltschaft Rostock bei dem zuständigen Amtsgericht Rostock wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz erwirkt hat. An der Wohnanschrift eines Beschuldigten fanden die Beamten neben den Waffen und der Munition auch mehrere Ampullen Dopingmittel und Wachstumshormone. Es besteht der Verdacht, dass die Grenze zur nicht geringen Menge Dopingmittel um das 85-fache überschritten wurde.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Sicherstellung von 820 Ampullen und 4.000 Tabletten verschiedener Dopingmittel in einer Paketsendung aus Griechenland durch das Hauptzollamt Gießen im Herbst 2020. Hier wurde der Grenzwert zur nicht geringen Menge Dopingmittel um das 1.100-fache überschritten.

"Der Zoll hat eine erhebliche Menge gefährliche Dopingmittel aus dem Verkehr gezogen. Immer wieder gehen uns dabei auch verbotene Waffen ins Netz", sagt Zollsprecher Stephan Meyns.

An den Maßnahmen waren 17 Beamte des Zollfahndungsamtes Hamburg und des Hauptzollamtes Stralsund beteiligt.

Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping- und gegen das Waffengesetz führt das Zollfahndungsamt Hamburg am Dienstsitz Rostock, im Auftrag der Staatsanwaltschaften in Rostock und Stralsund.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hamburg
Stephan Meyns
Telefon: 040 / 67571 -513
E-Mail: presse@zfahh.bund.de
http://www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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