POL-DU: Röttgersbach: E-Scooter-Fahrer will Polizei täuschen
Duisburg (ots)
Als Polizisten am Mittwoch (31. Juli) gegen 13 Uhr die Mattlerstraße entlang fuhren, sahen sie einen jungen Mann (23) auf einem weißen E-Scooter. Während die Beamten dem Duisburger folgten stellten sie fest, dass er konstant circa 20 km/h schnell unterwegs war. Als er den Streifenwagen bemerkte, fing er an zu treten und so Schwung zu holen. Weil den Polizisten das verdächtig vorkam und sie keine Versicherungsplakette entdecken konnten, hielten sie den Rollerfahrer an. Der 23-Jährige erklärte, dass er sich das Fahrzeug von einem Freund (23) geliehen habe und nicht wisse, ob es versichert sei. Die Beamten leiteten daraufhin gegen den Fahrer und den Halter ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Der Duisburger durfte seinen E-Scooter nach hause schieben.
Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer sondern auch potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar.
Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen. Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall. (dab)
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