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POL-DU: Stadtgebiet: Die Polizei warnt vor dem Umgang mit Silvesterfeuerwerk

POL-DU: Stadtgebiet: Die Polizei warnt vor dem Umgang mit Silvesterfeuerwerk
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Duisburg (ots)

Immer wieder kommt es zum missbräuchlichen Gebrauch von Knallkörpern/Feuerwerkskörpern. Nicht nur zum Jahreswechsel selbst, sondern bereits Tage und Wochen vorher sind die ersten Böller zu hören. Der unsachgemäße Umgang kann zu schwersten Verletzungen wie Knalltraumen, Verbrennungen oder auch abgerissenen Körperteilen. Daraus können Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten resultieren.

Die Polizei Duisburg einige Fakten für Sie zusammengestellt. Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur in lizenzierten Geschäften wie z. B. Supermärkten gekauft werden. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger geben häufig Geld für Knallkörper/Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 aus. Hier die Erklärung zu den zwei Kategorien:

Bei der Kategorie 1 handelt es sich um ein Kleinstfeuerwerk - wie zum Beispiel die klassische Wunderkerze, Knallerbsen oder das Tischfeuerwerk. Das Abbrennen ist ganzjährig zulässig und man muss mindestens 12 Jahre alt sein.

Bei der Kategorie 2 handelt es sich um Kleinfeuerwerk - wie zum Beispiel Raketen, Feuerwerksbatterien oder normale Knallkörper. Das Zünden ist vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gestattet und man muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Umgang mit dem Feuerwerk:

   - Zünden Sie Knallkörper nur, wenn sie körperlich hierzu in der 
     Lage sind.
   - Ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen, Fahrzeugen und 
     Gebäuden einhalten. Nutzen Sie hierfür freie Flächen.
   - Zum Abschuss von Raketen geeignete Behältnisse nutzen (wie zum 
     Beispiel schwere Flaschen).
   - Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der 
     Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
   - Das Abbrennen in geschlossenen Räumen ist lebensgefährlich und 
     streng verboten.
   - Unterlassen Sie es, Feuerwerkskörper beim Fehlversuch ein 
     zweites Mal zu zünden. Es kann zu einem zeitversetzten 
     Durchzünden kommen.
   - Entsorgen Sie ihrem Müll ordnungsgemäß.

Für weitere Silvesterkracher-Informationen klicken Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/silvesterkracher-sicherer-umgang0/

Und hier finden Sie ein Informationsblatt zum Silvesterfeuerwerk in verschiedenen Sprachen: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/

Wir sind für Sie auch rund um die Jahreswende mit entsprechenden Kräften im Einsatz. Sollten Sie in diesem Zusammenhang Video- oder Fotoaufnahmen zu polizeirelevanten Geschehnissen gefertigt haben, können Sie uns diese am Silvesterabend ab 20 Uhr über das Hinweisportal der Polizei NRW zur Verfügung stellen: nrw.hinweisportal.de

Feiern Sie fröhlich und respektvoll!

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizei Duisburg
Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047
Fax: 0203 280 1049
E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de
https://duisburg.polizei.nrw

außerhalb der Bürodienstzeiten:
Polizei Duisburg
Telefon: 0203 2800

Original-Content von: Polizei Duisburg, übermittelt durch news aktuell

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