POL-KR: Sondereinsatz "Drogen im Straßenverkehr"
Krefeld (ots)
Am Donnerstag (5. Januar 2023) hat die Polizei Krefeld eine Kontrollstelle auf dem Parkplatz vor dem Grotenburgstadion eingerichtet. Hinzu kamen Polizeibeamte aus ganz NRW, die an dem fünftägigen Seminar "Drogen im Straßenverkehr" des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) teilnehmen. Sie hatten Gelegenheit, die erlernte Theorie in der Praxis zu üben. Die Polizei Krefeld steht hier als Kooperationsbehörde in regelmäßigen Abständen zur Verfügung.
In der Zeit von 11 bis 17 Uhr kontrollierten die Beamten insgesamt 172 Fahrzeuge und 211 Personen. 54 Fahrer wurden zum Drogenvortest gebeten. Bei acht Verkehrsteilnehmern erhärtete sich der Verdacht, dass sie unter Drogeneinfluss gefahren sind. Deshalb wurde ihnen vor Ort von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Alle anderen Tests verliefen negativ.
Drei Fahrzeuge verloren nach technischer Prüfung und aufgrund unzulässiger Veränderungen ihre Betriebserlaubnis. Bei zwei Fahrzeugen war die Ladung nicht richtig gesichert. Drei Autofahrer nutzten ihr Handy währen der Fahrt, vier waren nicht angeschnallt. Entsprechende Anzeigen wurden gefertigt.
Ein Fahrzeugführer tauschte noch vor der Kontrollstelle seinen Fahrersitz mit dem Beifahrer. Er hatte keine gültige Fahrerlaubnis und erhält eine Anzeige.
Ein 37-jähriger Remscheider missachtete die Anhaltezeichen. Er wendete sein Fahrzeug und fuhr auf die BAB 57. An der Anschlussstelle Oppum verließ er die Autobahn und konnte durch einen Kradfahrer angehalten werden. An seinem Auto befanden sich entwendete Kennzeichen. Auch im Kofferraum konnten zwei entwendete Kennzeichen gefunden werden. Der 37-Jährige hatte zwei Haftbefehle offen, fuhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wurde vor Ort festgenommen und das Auto sichergestellt.
Ein Autofahrer legte den Beamten einen belgischen Führerschein vor. Eine Überprüfung ergab, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt. Auch er war nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins und erhält eine Anzeige. (3)
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