POL-KR: Betrüger geben sich als SWK-Mitarbeiter aus - Zeugen gesucht
Krefeld (ots)
Am Donnerstag (10. Oktober 2024) kam es gegen 17 Uhr auf dem Krüllsdyk und der Moerser Straße zu zwei Betrugsdelikten. In beiden Fällen verschafften sich zwei Männer unter dem Vorwand, Mitarbeiter der Stadtwerke zu sein, Zutritt zum Haus der Senioren. Die Unbekannten gaben vor, dass es in der Nähe einen Wasserrohrbruch gegeben habe und sie nun den Wasseranschluss überprüfen müssten. Auf dem Krüllsdyk gelang es dem Geschädigten, die Unbekannten aus dem Haus zu geleiten, bevor sie ihre Tat vollenden konnten. Auf der Moerser Straße hingegen konnten einige Wertgegenstände erbeutet werden. Der Geschädigte von der Moerser Straße beschrieb die Männer als ca. 170 bis 175 cm groß, ca. 30 Jahre alt und südländisch aussehend. Beide trugen lange dunkle Kleidung, hatten kurze dunkle Haare und sprachen kein akzentfreies Deutsch. Einer der Täter war kräftig bzw. sportlich gebaut und trug schwarze Wollhandschuhe. Der andere war dünn. Auf dem Krüllsdyk beschrieb der Geschädigte die Täter als kräftig, südländisch aussehend und über 30 Jahre alt.
Am Mittwoch (16. Oktober 2024) erlebte die Melderin vom Ibelskathweg eine ähnliche Situation. Ein über 30 Jahre alter, kleiner und schlanker Mann gab sich mit einem angeblichen Ausweis der Stadtwerke Krefeld als Mitarbeiter aus und verlangte Zutritt zu den Kellerräumen. Die Frau rief jedoch bei den Stadtwerken an und erhielt die Auskunft, dass derzeit keine Mitarbeiter in dieser Gegend eingesetzt seien. Der Mann entfernte sich daraufhin in unbekannte Richtung.
Wer Hinweise zu den beschriebenen Personen oder verdächtigen Beobachtungen machen kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de zu melden.
Die Polizei rät: Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Rufen Sie bei angeblichen Handwerkern die Firma oder Behörde an und vergewissern Sie sich, dass sie tatsächlich in deren Auftrag unterwegs sind. Ziehen Sie Ihre Nachbarn hinzu. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, informieren Sie umgehend die Polizei. (195)
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