POL-KR: Feuerwerkskörper im Dezember - Gefahren und Folgen
Krefeld (ots)
Der Neujahrsübergang und Silvester werden traditionell mit Feuerwerk und in guter Gemeinschaft gefeiert. Doch leider kommt es immer wieder zum missbräuchlichen Gebrauch von Knallkörpern. Nicht nur zum Jahreswechsel selbst, sondern bereits vier Wochen vorher sind die ersten Böller zu hören. Da der verantwortungslose Umgang zu schwerwiegenden Verletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten führen kann, hat die Polizei eine dringend zu beachtende Übersicht zusammengestellt. Der erlaubte Verkauf ist auf den Zeitraum vom 28. Dezember bis einschließlich zum 31. Dezember jeden Jahres begrenzt. Dementsprechend stellt auch der Gebrauch der Knallkörper vor dem 31. Dezember eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Geldstrafen führen. Außerdem ist der Einsatz von Silvesterfeuerwerk in Deutschland streng reguliert und grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Besondere Gefahr gilt bei selbstgebastelten Böllern. Der Zusammenbau kann nicht nur lebensgefährlich sein, sondern sogar eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz bedeuten. Geringste thermische oder mechanische Einwirkungen können beim Eigenbau bereits zu starken Explosionen führen und schwerste körperliche Verletzungen sowie Sachschäden verursachen. Ein nicht weniger gefährliches Problem stellen der Besitz und das Abbrennen von ungeprüften Feuerwerkskörpern dar. Achten Sie beim Kauf immer auf das CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer. Brennen Sie Feuerwerk niemals in geschlossenen Räumen ab und verwenden Sie keine fehlgezündeten Feuerwerkskörper, sodass alle eine gesunde und glückliche Vorweihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr erleben können. (227)
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