POL-KR: Vom Verkehrsunfall mit Sachschaden zur Verkehrsunfallflucht - das richtige Verhalten am Unfallort
Krefeld (ots)
Am Mittwoch (19. Februar 2025) ereignete sich gegen 13:45 Uhr in einer Tiefgarage an der Neuen Linner Straße ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Zunächst waren beide Beteiligten vor Ort und sprachen miteinander. Da die eine Partei jedoch weder an ihrem noch bei dem anderen Pkw einen frischen Schaden feststellen konnte, entschloss sie sich, die Unfallstelle ohne Angabe ihrer Personalien zu verlassen. Die Unfallgegnerin hingegen stellte neue Beschädigungen fest und verständigte die Polizei. Als die Beamten eintrafen, befand sich die Unfallverursacherin bereits an der Ausfahrt, konnte jedoch von den Beamten an der Weiterfahrt gehindert werden. Die Folge dieses Verhaltens: eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei daher nochmals auf das richtige Verhalten bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden hin. Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, ist gesetzlich dazu verpflichtet, gegenüber anderen Beteiligten auf Verlangen den eigenen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie seinen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen oder so lange an der Unfallstelle zu warten, bis die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der eigenen Beteiligung am Unfall ermöglicht wurde. In diesem Fall hätte die Krefelderin also, auch wenn sie selbst keine Beschädigungen gesehen hatte, zumindest auf das Eintreffen der Polizei warten oder einem Personalienaustausch zustimmen müssen. (20)
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