POL-GE: Zwei Personen nach fortgesetzter Ruhestörung und Widerstand im Polizeigewahrsam
Gelsenkirchen (ots)
In der Nacht von Montag auf Dienstag haben Polizeibeamte wegen fortgesetzter Ruhestörung eine Gartenparty auf der Katernberger Straße beendet. Bereits gegen 23:10 Uhr hatten Anwohner wegen massiver Ruhestörung durch überlaute Musik die Polizei verständigt. Die eingesetzten Beamten ermahnten die Feiernden zur Ruhe, die drehten die Musik auch zunächst leiser. Gegen 01:45 Uhr gingen erneut Anrufe wegen überlauten Partylärms bei der Polizei ein. Die Beamten beendeten die Feier und erteilten den Anwesenden Platzverweise. Ein 27-jähriger Gelsenkirchener pöbelte die Beamten lautstark an, er hob drohend die Fäuste und baute sich vor ihnen auf. Ein 30-jähriger Gelsenkirchener beleidigte die Polizisten aufs Übelste und stellte sich Ihnen in den Weg. Die Polizeibeamten ergriffen die beiden Gelsenkirchener und brachten sie ins Gewahrsam. Der 27-jährige leistete erheblichen Widerstand. Er verletzte einen 39-jährigen Polizeibeamten leicht, der aber dienstfähig verblieb. Der Gelsenkirchener war mit einem Atemalkoholtest einverstanden, der ergab 1,92 Promille. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Der 27-Jährige führte ebenfalls freiwillig einen Atemalkoholtest durch, der 1,1 Promille ergab. Die Beiden konnten das Gewahrsam wieder verlassen, nachdem sie teilweise ausgenüchtert waren und sich beruhigt hatten. Sie erwarten Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen den 27-Jährigen leiteten die Beamten zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Landesimmissionsschutzgesetz ein.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell