POL-GE: Zahlreiche Verstöße bei Verkehrskontrollen in Schalke-Nord
Gelsenkirchen (ots)
Die Polizei Gelsenkirchen kontrollierte zusammen mit einem Lebensmittelkontrolleur der Stadt Gelsenkirchen am Donnerstag, den 24.01.2019, den Verkehr auf der Uferstraße. In der Zeit von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr kontrollierten sie insgesamt circa 80 Fahrzeuge. Ein 28-jähriger Rumäne war mit einer moldawischen Fahrerlaubnis für einen Paketdienst unterwegs. Der der 28-Jährige schon länger als sechs Monate in Gelsenkirchen wohnt, hätte er seine Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Die Auswertung seiner Fahrerkarte ergab, dass der 28-Jährige 39 Mal ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist. Die Beamten leiteten gegen ihn und den Fahrzeughalter Strafverfahren ein. Ein Ersatzfahrer setzte die Fahrt fort. Ein 33-jähriger Bulgare war mit einem Wagen unterwegs, der in Bulgarien zugelassen war. Der Halter des Fahrzeugs, ein 35-jähriger Bulgare, saß auf dem Beifahrersitz. Die beiden Männer haben ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen. Der Wagen befindet sich seit mindestens 2017 mit ständigem Standort in Deutschland. Er müsste deshalb in Deutschland zugelassen und versichert sein. Außerdem hätte die fällige Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland entrichtet werden müssen. Sowohl den Fahrer wie auch den Halter des Fahrzeugs erwartet ein Strafverfahren. Ein Verkaufswagen aus Marl (Hähnchengrill) war derart verdreckt, dass die Lebensmittelkontrolleure ihn versiegelten den Fahrer an die zuständige Dienststelle im Kreis Recklinghausen verwiesen mit dem Ziel, die Lebensmittel zu entsorgen und den Wagen zu reinigen. Die kontrollierenden Beamten leiteten gegen 15 Lkw-Fahrer Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, weil sie gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatten. Außerdem fertigten sie vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Ladungssicherung. Ein Fahrer war ohne die erforderliche Umweltplakette unterwegs. Es wurden zwei Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung festgestellt. Außerdem stellten die Polizeibeamten drei Zahlkarten wegen Parkverstößen und eine Zahlkarte wegen Überschreitung der Hauptuntersuchung aus. Sie erhoben darüber hinaus sechs Verwarnungsgelder wegen sonstiger Verstöße.
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