POL-GE: Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit nicht zugelassenem Fahrzeug in Bismarck
Gelsenkirchen (ots)
Am Mittwoch, 20.03.2019, versuchte ein 30-jähriger Autofahrer gegen 02:15 Uhr von der Albenhausenstraße auf das Gelände einer Tankstelle abzubiegen. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er überfuhr zwei Straßenpoller und kollidierte dann mit einem geparkten Wagen. Zeugen informierten die Polizei. Der 30-Jährige entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle. Polizeibeamte trafen ihn im Rahmen der Fahndung mit dem Fahrzeugschlüssel in der Hand auf dem Gelände einer Tankstelle an der Bismarckstraße an. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von einem Promille. Ein ebenfalls freiwillig durchgeführter Drogenvortest verließ positiv auf Amphetamine. Der 30-Jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Er ist polnischer Staatsbürger, verfügt über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und konnte die geforderte Sicherheitsleistung nicht erbringen. Die Polizeibeamten nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn ins Gewahrsam, wo ihm ein Arzt zwei Blutproben entnahm. Bei der Überprüfung seines Wagens stellten die Beamten fest, dass dieser bereits 2017 außer Betrieb genommen worden ist. Seitdem erfolgte keine erneute Zulassung. Die angebrachten Zulassungs- und HU-Plaketten auf dem rückwärtigen Kennzeichen waren gefälscht, bzw. unberechtigt angebracht. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Untersuchungshaftbefehl für den 30-Jährigen, der wegen Verkehrsdelikten schon in zwei Verfahren unter Bewährung steht. Er wurde beim zuständigen Amtsgericht einem Haftrichter vorgeführt, der dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach und die Untersuchungshaft für den 30-Jährigen anordnete.
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