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POL-GE: Radfahren ohne Helm ist gefährlich - Tipps der Polizei

Gelsenkirchen (ots)

Am Mittwoch, 29.05.2019, zog sich eine 50-jährige Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall auf der Middelicher Straße in Resse schwere Verletzungen zu (siehe hierzu Pressemitteilung vom 30.05.2019: "Radfahrerin bei Verkehrsunfall schwer verletzt"; https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/4284511).

Radfahren macht Spaß, ist gesund und schont den Geldbeutel. Radfahren birgt aber auch Gefahren. Denn Radfahrer haben keine "Knautschzone" und werden bei Verkehrsunfällen immer wieder verletzt. Dabei erleiden viele von ihnen zum Teil schwere Kopfverletzungen. Viele dieser Verletzungen können Sie als Radfahrer vermeiden oder mildern, indem Sie einen Fahrradhelm tragen. Ob auf dem Weg zum Arbeitsplatz, auf der Einkaufsfahrt, beim Familienausflug oder auch beim Rennrad fahren und auf der Mountainbike-Strecke: Fahren Sie nur noch mit Helm! Sie verringern damit deutlich das Risiko schwerer Kopfverletzungen!

Fahrradhelme werden in Kaufhäusern, Supermärkten oder im Fachhandel angeboten. Lassen Sie sich oder Ihrem Kind den Helm vom Verkaufspersonal richtig anpassen und einstellen. Der Helm muss gerade sitzen und darf nicht nach hinten (freie Stirn) oder vorne (freier Hinterkopf) gekippt getragen werden. Die Riemen sollen ein Dreieck um das Ohr bilden. Dabei sollte der Kinnriemen mindestens 18mm breit und mit einer Hand leicht einstellbar sein. Denn nur ein richtig sitzender Helm kann auch wirksam schützen. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er nicht wackeln. Der Helm sollte möglichst leicht sein. Das ist besonders für Kinder wichtig. Leichte Helme sind bequem und werden gern getragen. Ein guter Helm muss heute nicht mehr als 300g wiegen. Achten Sie auf gute Lüftung. Lüftungsschlitze oben am Helm vermeiden Wärmestaus und Netzeinlagen verhindern das Eindringen von Insekten. Bunt macht sicher, also wählen Sie möglichst helle, leuchtende Farben. Das erhöht Ihre Sicherheit, weil Sie im Straßenverkehr besser gesehen werden. Achten Sie darauf, dass der Helm die CE-Kennzeichnung und den Normhinweis EN 1078 trägt. Weiter sollten das GS-Zeichen des TÜV oder die Zeichen ANSI, SNELL, AS, bfuR, BS, KOVFS, SP-Met am oder im Helm angebracht sein. Diese Zeichen garantieren geprüfte Sicherheit. Ein paar gute Ratschläge zum Schluss: Lassen Sie nach Möglichkeit Ihr Kind den Radhelm selbst aussuchen. Kinder haben ihren eigenen Geschmack. Wenn der Helm gut gefällt, wird er auch getragen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und tragen Sie selbst einen Helm. Dann können Sie auch Ihre Kinder glaubwürdig von der Notwendigkeit des Helmtragens überzeugen. Nach einem Sturz sollten Sie den Helm durch einen neuen ersetzen. Auch wenn die Beschädigungen nicht sichtbar sind, kann der Helm feine Haarrisse haben, die die Schutzwirkung erheblich verringern können. Der TÜV empfiehlt darüber hinaus, einen Helm nach fünf, spätestens nach acht Jahren auszumustern.

Denken Sie stets daran: Der Helm kann keine Unfälle verhindern, er kann nur die Unfallfolgen mildern und schlimme Kopfverletzungen verhindern. Deshalb gilt auch mit Helm: Augen auf im Straßenverkehr!

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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