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Polizei Gelsenkirchen

POL-GE: Strafverfahren nach illegalem Autorennen in Hassel

Gelsenkirchen (ots)

Am Donnerstag, kurz nach 00:00 Uhr, nutzen zwei Autofahrer die Polsumer Straße in Richtung Polsum für ein spontanes Autorennen. Sie fuhren mit hoher Geschwindigkeit und versuchten sich gegenseitig zu überholen. Dabei wurde auch regelwidrig die Busspur genutzt, die ausschließlich für die Nutzung durch Linienbusse freigegeben ist. Die beiden 18 und 41 Jahre alten Gelsenkirchener beschleunigten ihre Fahrzeuge dabei so stark, dass sie an zwei Polizeibeamten sprichwörtlich "vorbei flogen", die auf der Polsumer Straße Streife fuhren. Die Polizeibeamten wendeten und sprachen die beiden Fahrzeugführer an, die verkehrsbedingt an einer roten Ampel hielten. Die beiden Gelsenkirchener zeigten sich einsichtig und gaben an, dass ein derartiger Fahrstil nicht zu ihrem sonst üblichen Verhalten im Straßenverkehr passen würde. Die Beiden erwartet ein Strafverfahren.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass rücksichtsloses Rasen im Straßenverkehr nicht geduldet wird. Wer sich und andere durch illegale Autorennen gefährdet, begeht eine Straftat. Denn das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen. Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Es gilt die Null-Toleranz-Strategie! Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell

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