POL-GE: Ingewahrsamnahme nach Körperverletzung und Verkehrsunfall mit 1,9 Promille
Gelsenkirchen (ots)
Am Samstag, 15.06.2019, befuhr ein stark alkoholisierter, 52-jähriger Autofahrer aus Gelsenkirchen gegen 16:05 Uhr die Evastraße in Bismarck. Dabei touchierte er einen ihm entgegenkommenden Pkw. Der Gelsenkirchener setzte seine Fahrt fort und touchierte einen rechts am Straßenrand geparkten Wagen. Er fuhr unbeeindruckt weiter und schob einen ebenfalls am rechten Fahrbahnrand abgestellten Anhänger in einen angrenzenden Zaun. Dabei brach eine Achse am Fahrzeug des 52-Jährigen, so dass der Wagen nicht mehr fahrbereit war. Der Gelsenkirchener setzte seinen Weg zu Fuß fort und ignorierte einen 54-jährigen Zeugen, der ihn vehement auf die von ihm verursachten Schäden aufmerksam machte. Der 52-Jährige begab sich kurzfristig in ein Haus. Als er das Haus wieder verließ, setzte er sich in einen anderen Wagen und fuhr davon. Während der Verkehrsunfallaufnahme der eingesetzten Polizeibeamten kehrte der 52-Jährige zurück, parkte sein Fahrzeug und wollte sich wieder ins Haus begeben. Er ignorierte die Weisung der Polizeibeamten, stehen zu bleiben, so dass sie ihn festhielten. Darauf reagierte der Gelsenkirchener uneinsichtig und aggressiv. Die Polizeibeamten fixierten ihn, legten ihm Handfesseln an und setzten ihn in den Streifenwagen. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille. Die Beamten nahmen den Mann mit ins Gewahrsam, wo ihm ein Arzt zwei Blutproben entnahm. Bei der weiteren Sachverhaltsklärung stellte sich heraus, dass der Gelsenkirchener in der Zeit zwischen dem Verkehrsunfall und seiner Rückkehr zur Evastraße in Schalke-Nord gewesen war. Hier hatte er nach zunächst verbalen Streitigkeiten eine 36-jährige Frau geohrfeigt und war dann mit seinem Wagen weggefahren. Neben einer Strafanzeige wegen Körperverletzung erwartet den Gelsenkirchener nun ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und Verkehrsunfallflucht. Die Polizeibeamten stellten den Führerschein des Gelsenkircheners sicher. Er darf bis zur weiteren Entscheidung durch ein Gericht keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell