POL-GE: Sechs Haftbefehle vollstreckt
Gelsenkirchen (ots)
Gleich sechs Haftbefehle vollstreckte die Gelsenkirchener Polizei am vergangenen Wochenende im Stadtgebiet. Vier der sechs Festgenommenen wurden in eine Justizvollzugsanstalt oder ins Polizeigewahrsam gebracht. Am Freitag, 17. Januar, gegen 12.10 Uhr, erschien ein 24-Jähriger in der Polizeiwache Nord am Rathausplatz. Bei seiner Überprüfung stellen Polizisten fest, dass gegen den Gelsenkirchener ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Sachbeschädigung vorlag. Als die Beamten ihn festnehmen wollten, versuchte der 24-Jährige erfolglos zu flüchten. Da er Drogen bei sich hatte, erwartet ihn nun noch ein neues Strafverfahren. Am Samstag, 18. Januar, gegen 6.15 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte an der Wanner Straße in Bulmke-Hüllen eine 33-Jährige. Gegen die Gelsenkirchenerin lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung nach Widerstand und gefährlicher Körperverletzung vor. Am gleichen Tag, gegen 7.20 Uhr, wurde eine 30-Jährige auf der Straße Im Sundern in Schalke-Nord überprüft. Die Gelsenkirchenerin wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Diebstahls gesucht und musste die Beamten zu Wache begleiten. Nachdem die Gesuchte dort die geforderte Geldstrafe von fast 900 Euro bezahlt hatte, wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Kurze Zeit später, gegen 8.25 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung an der Probst-Wenker-Straße in Horst einen 51-Jährigen, der sich an einem Auto zu schaffen gemacht hatte. Gegen den Gelsenkirchener lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Erschleichens von Leistungen vor. Bei einer Verkehrskontrolle am Samstagmittag, gegen 11.50 Uhr, auf der Bismarckstraße in Bulmke-Hüllen stellten die Polizisten fest, dass gegen den 36-jährigen Autofahrer ein Haftbefehl wegen Diebstahls bestand. Ebenfalls wegen Diebstahls gesucht wurde ein 37-Jähriger ohne festen Wohnsitz, den Polizisten am Samstagabend, gegen 20.50 Uhr, auf dem Festweg in Ückendorf kontrollierten. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Duisburger Staatsanwaltschaft mit einer Haftdauer von 29 Tagen vor. Da er die ersatzweise geforderte Geldstrafe von 290 Euro vor Ort bezahlen konnte, wurde er wieder entlassen.
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