POL-GE: Polizeibeamte stellen selbst gebautes E-Bike ohne Zulassung sicher
Gelsenkirchen (ots)
Reichlich verwundert waren Polizeibeamte gestern Nachmittag, 27. Januar 2020, als sie gegen 15.30 Uhr auf der Horster Straße in Beckhausen neben einem Fahrradfahrer herfuhren, der mit etwa 40 km/h auf dem Radweg unterwegs war, ohne dass er in die Pedale trat. Die Beamten entschlossen sich daher, den 40-jährigen Gelsenkirchener anzuhalten und sein Rad zu überprüfen. Der Mann gab an, sich die Bauteile im Ausland besorgt und sein Mountainbike dann entsprechend aufgerüstet zu haben. Den Akku für das Gefährt transportierte der Mann in einem Rucksack. Er war per Kabel mit dem Rad verbunden. Aufgrund der Tatsache, dass der Mann mit 40 km/h unterwegs war, nahmen die Beamten an, dass es sich bei dem Rad um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug handelt. Sie fertigten Anzeigen wegen Führens eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuges ohne die notwendige Zulassung, Haftpflichtversicherung und gültige Fahrerlaubnis. Zudem besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlt hat. Das Rad stellten die Beamten sicher. Ohne Zulassung, Versicherung und Fahrerlaubnis erlaubt sind im Straßenverkehr nur sogenannte Pedelecs, die mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben werden und deren Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist. Schneller fahrende S-Pedelecs (motorgestützte Tretunterstützung bis 45 km/h) und E-Bikes (rein elektrisch und ohne Muskelkraft betrieben) gelten als Mofas oder Kleinkrafträder und müssen versichert sein. Zudem benötigt man für diese Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis, muss in den meisten Fällen einen Helm tragen und darf in der Regel nicht auf dem Radweg fahren. Die Polizei rät grundsätzlich dazu, einen Helm zu tragen, wenn Sie mit einem Zweirad am Straßenverkehr teilnehmen und bittet alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme.
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