POL-GE: Kühlflüssigkeit führt zum Beschuldigten
Gelsenkirchen (ots)
Hätte er sich mal lieber nicht ans Steuer gesetzt! Gestern Abend, 4. August 2020, riefen Augenzeugen um 23.14 Uhr die Polizei, weil sie beobachtet hatten, wie ein dunkler Opel auf der Schwäbischen Straße in Schalke mit Vollgas gegen zwei geparkte Fahrzeuge fuhr, die am Straßenrand parkten. Diese wurden erheblich beschädigt. Danach habe das Fahrzeug verbotenerweise in der Einbahnstraße zurückgesetzt und sich dann in unbekannte Richtung entfernt. Vor Ort stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug des Verursachers Kühlflüssigkeit verlor. Die Beamten folgten der Spur. An der Gewerkenstraße in Höhe des Schalker Marktes fanden sie dann tatsächlich das entsprechende Auto. In einiger Entfernung saß ein Mann auf einem Stein. Als die Beamten ihn ansprachen, sagte er schließlich, dass er seinem volltrunkenen Freund den Fahrzeugschlüssel abgenommen hatte und nach Hause fahren wollte. Dabei sei es zu dem Unfall gekommen. Ein bei dem 33 Jahre alten Beschuldigten durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest war positiv. Zudem hatten die Polizisten den Verdacht, der Mann habe Betäubungsmittel genommen. Den 42-jährigen Fahrzeughalter fanden die Beamten schlafend auf der Rücksitzbank des Autos. Er gab an, durch den Unfall wach geworden zu sein und sich dann aber wieder hingelegt zu haben. Beide Männer mussten mit zur Wache, wo ein Arzt dem Fahrer Blutproben entnahm. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Substanzen, Verkehrsunfallflucht und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, denn die konnte der Beschuldigte auch nicht vorweisen. Hätte er sich doch bloß nicht ans Steuer gesetzt...
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2014
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
https://gelsenkirchen.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell