POL-GE: Drei Blutproben nach Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss
Gelsenkirchen (ots)
Wer sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere. Drei Autofahrer waren am zurückliegenden Wochenende unter Alkoholeinfluss an Verkehrsunfällen in Gelsenkirchen beteiligt. Sie erwarten jetzt Strafverfahren. Am Freitag, 2. Oktober 2020, touchierte ein 61-jähriger Gelsenkirchener um 12.30 Uhr mit seinem Wagen auf der Neustraße in Erle ein geparktes Fahrzeug. Er setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Ein aufmerksamer Zeuge verständigte die Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den 61-Jährigen ermitteln und schließlich an seiner Wohnanschrift antreffen. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Er musste die Polizisten zur Wache begleiten, wo ihm ein Arzt zwei Blutproben entnahm. Die Beamten stellten den Führerschein des Gelsenkircheners sicher. Er konnte seinen Weg anschließend zu Fuß fortsetzen. Auf der Braunschweiger Straße in Ückendorf beschädigte ein 26-jähriger Autofahrer am Samstag, 3. Oktober 2020, um 0.55 Uhr, beim Rückwärtsfahren einen geparkten Wagen. Der 26-jährige Kroate verfügt über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Er war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Auf der Wache entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Er wurde entlassen, nachdem er eine Sicherheitsleistung erbracht hatte. Am Sonntag, 4. Oktober 2020, beschädigte ein 58-jähriger Essener mit seinem Wagen um 7.11 Uhr auf der Karl-Meyer-Straße in Rotthausen einen Wagen, der am rechten Fahrbahnrand geparkt war. Nach einem positiven Atemalkoholtest musste der Essener die eingesetzten Polizisten zur Wache begleiten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seinen Weg ebenfalls als Fußgänger fortsetzen. Bereits geringe Mengen Alkohol wirken sich negativ auf die physische und psychische Leitungsfähigkeit von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern aus. Alkohol beeinträchtigt das Sehvermögen und verschlechtert das Reaktionsvermögen. Dabei nehmen die Leistungsausfälle proportional zum Grad der Alkoholisierung zu. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Schützen Sie sich und andere und fahren Sie nicht unter Alkoholeinfluss!
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