POL-GE: Betäubungsmittel und Alkohol - mehrere Verkehrsdelikte am Wochenende
Gelsenkirchen (ots)
Polizeibeamte haben am Wochenende bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet vier Autofahrer aus dem Verkehr gezogen.
Bereits am Freitagmorgen, 6. November 2020, gegen 10 Uhr, hielten die Beamten einen 23-Jährigen auf der Gecksheide an. Ein freiwilliger Drogenvortest verlief bei dem Gladbecker positiv, weshalb er für eine Blutprobe mit zur Wache kam. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Genauso wie einen 19-jährigen Gelsenkirchener, den die Polizeibeamten am selben Tag gegen 13 Uhr auf der Cranger Straße stoppten. Auch bei ihm fiel ein Drogenvortest positiv aus, auch er wurde für eine Blutprobe mit zur Wache genommen.
Am Freitagabend wurde die Polizei gegen 22 Uhr von einem aufmerksamen Zeugen auf einen Mann auf dem Parkplatz am Sport-Paradies an der Adenauerallee aufmerksam gemacht. Der Mann sei torkelnd zu seinem Fahrzeug gelaufen. Als die Beamten vor Ort eintrafen, war das Auto mit dem gemeldeten Kennzeichen allerdings schon weg. Sie trafen den Mann allerdings an dessen Wohnanschrift an. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 59-Jährigen verlief positiv. Der Gelsenkirchener musste die Beamten zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Am Sonntagmorgen, 8. November 2020, gegen 8 Uhr, fiel den Beamten ein Fahrzeug auf der Cranger Straße auf. Bevor sie es stoppen konnten, parkte der Fahrer selbst in einer Nebenstraße. Da der 22-Jährige einräumte, unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen zu können, lehnte er einen Drogenvortest ab. Er kam für eine Blutprobe direkt mit zur Wache. Auch ihn erwartet eine Anzeige.
Die Polizei erinnert daran: Sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen, ist gefährlich und kein Kavaliersdelikt. Wer betrunken oder berauscht fährt, riskiert nicht nur den Verlust seines Führerscheins. Er gefährdet auch leichtfertig sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem gibt es in jedem Fall eine satte Geldbuße.
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