POL-GE: Polizei beendet berauschte Familienfahrt
Gelsenkirchen (ots)
Leider sind auch am vergangenen Wochenende wieder mehrere Verkehrsteilnehmer aufgefallen, weil sie ihr Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren sind. Negativ aufgefallen ist unter anderem ein 28 Jahre alter Mann, der am Sonntag, 18. April 2021, um 21.25 Uhr nach einem Zeugenhinweis auf der Nienhausenstraße in der Feldmark von Polizeibeamten angehalten und kontrolliert wurde, weil er aufgrund seiner Fahrweise mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte. Ein bei ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest war positiv. Traurig ist vor allem, dass nicht nur er im Auto saß, sondern ebenso seine Frau und zwei Kinder im Alter von fünf und acht Jahren. Die Beamten untersagten dem Familienvater die Weiterfahrt und brachten ihn zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Da der Beschuldigte über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt und die daher geforderte Sicherheitsleistung vor Ort nicht erbringen konnte, nahmen ihn die Beamten vorläufig fest. Am Samstag, 17. April 2021, hielten Polizeibeamte um 10.20 Uhr einen Toyota auf der Bergmannstraße in Ückendorf an, weil sie sahen, dass die Beifahrerin nicht angeschnallt war. Bei der Kontrolle nahmen die Polizisten dann den Geruch von Cannabis und Alkohol im Fahrzeuginnenraum wahr. Die Beifahrerin händigte den Beamten einen Joint aus und ein freiwilliger Atemalkoholtest des Fahrers war positiv. Die Beamten brachten den Mann zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Da der 26-Jährige noch in der Probezeit ist und daher nur absolut nüchtern ein Fahrzeug führen darf, fertigten die Polizisten eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen ihn. Die Beifahrerin muss sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen des Gurtverstoßes verantworten. Wir appellieren dringend, nur nüchtern und ausgeruht am Straßenverkehr teilzunehmen. Schon geringe Mengen an Alkohol oder Drogen können das Reaktionsvermögen stark einschränken. Sie gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie sich berauscht hinters Steuer setzen. Festgestellte Verstöße werden von uns konsequent geahndet. Lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn sie unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen.
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