POL-GE: Zwei verletzte Beamte nach Widerstand
Gelsenkirchen (ots)
Bei einem Einsatz in Rotthausen sind am Dienstagvormittag, 23. November 2021, eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter verletzt worden. Der Mitarbeiter eines Abschleppdienstes alarmierte gegen 10.40 Uhr die Polizei, nachdem er in der Mechtenbergstraße bedroht wurde. Mit dem Eintreffen der Einsatzkräfte konnte die Lage zunächst beruhigt werden. Bei der Überprüfung der Personalien ergaben sich dann Widersprüche bei einem 22-jährigen Zeugen, der seine Daten nur mündlich angab und sich nicht ausweisen konnte. Daraufhin sollte er die Polizisten zur Identitätsfeststellung zur Wache begleiten.
Ein 16-jähriger Gelsenkirchener mischte sich ein und trat in aggressiver Haltung und mit erhobener Stimme auf die Beamten zu. Auch seine Personalien wurden daraufhin festgestellt und überprüft. Schließlich kam noch ein 21-Jähriger Gelsenkirchener hinzu, der zuvor schon den Mitarbeiter des Abschleppdienstes bedroht hatte, und forderte zusammen mit dem 16-Jährigen von den Polizeibeamten die "Freilassung" des 22-Jährigen. Der mehrfachen Aufforderung der Polizeibeamten, die Einsatzörtlichkeit zu verlassen, kamen die beiden Personen nicht nach. Der 16-Jährige ging stattdessen immer wieder aggressiv mit erhobenen Händen auf eine Polizeibeamtin zu. Um dieses zu unterbinden, setzten die Beamten schließlich Pfefferspray ein. Daraufhin versuchte der 16-Jährige vergeblich zwei Polizistinnen zu schlagen. Als die Beamten den Jugendlichen fixieren wollten, schlug und trat dieser um sich. Dabei zog sich ein 45-jähriger Beamter schwere Verletzungen zu. Der 21-Jährige versuchte den Jugendlichen zu befreien, konnte aber von einem weiteren Beamten zurückgehalten werden. Schließlich gelang es den Einsatzkräften, den 16-Jährigen, der weiterhin um sich schlug und trat, zu fesseln. Die Beamten nahmen die beiden Gelsenkirchener mit ins Gewahrsam.
Der schwer verletzte Beamte sowie eine weitere, leicht verletzte Beamtin wurden zur Behandlung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Den 16-Jährigen und den 21-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung. Bei der Identitätsfeststellung des 22-Jährigen auf der Wache stellte sich heraus, dass dieser zuvor gegenüber den Polizisten falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht hatte. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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