POL-GE: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahrer versuchen zu flüchten
Gelsenkirchen (ots)
Gleich zweimal wollten sich Autofahrer am Donnerstag, 27. Januar 2021, einer Verkehrskontrolle entziehen, weil sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Willy-Brandt-Allee wurden die Beamten auf einen Ford Focus aufmerksam, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Als die Polizisten auf die Fahrbahn traten, um den Wagen anzuhalten, gab dieser Gas und flüchtete. Eine weitere Streifenwagenbesatzung folgte dem Ford, der bei seiner Flucht an der Kreuzung Adenauerallee / Emscherstraße auch eine rote Ampel missachtete. Schließlich konnten die Einsatzkräfte den Wagen auf der Ulrichstraße anhalten. Der Aufforderung, den Motor abzustellen, kam der Fahrer nicht nach. Stattdessen rollte er auf einen Polizisten, der vor dem Fahrzeug stand, langsam zu. Mit vorgehaltener Schusswaffe wurde der Mann daraufhin erneut mehrfach aufgefordert den Motor abzustellen, seine Hände zu zeigen und auszusteigen, was er dann auch tat. Der 53 Jahre alte Mann aus Essen gab anschließend an, dass er keine Fahrerlaubnis habe, dass er das Auto einer ihm bekannten Person ohne deren Wissen fahren würde und dass er am Vortag berauschende Mittel konsumiert habe. Der Essener wurde daraufhin für die Entnahme von Blutproben durch einen Arzt mit zur Wache genommen. Das Auto wurde zur Eigentumssicherung beschlagnahmt.
Gegen 22.25 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der Emmericher Straße in Scholven dann zum wiederholten Male ein Audi Q8 auf, der mit vier Personen besetzt war. Auf die Anhaltezeichen der Einsatzkräfte wurde zunächst nicht reagiert, erst als ein entgegenkommender, zweiter Streifenwagen die Anhaltezeichen einschaltete, stoppte der Audi. Nachdem das Auto zum Stillstand gekommen war, flüchtete der Fahrer zu Fuß in Richtung Feldhauser Straße, konnte von einem Beamten aber eingeholt werden. Auch hier stellte sich schließlich heraus, dass der 21-jährige Gelsenkirchener ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, da diese ihm in der Vergangenheit entzogen worden war. Außerdem fuhr auch er den Wagen einer anderen Person. Darüber hinaus fanden die Beamten ein verbotenes Messer bei dem 21-Jährigen. Das Messer wurde sichergestellt und das Fahrzeug von einem fahrtberechtigen Beifahrer dem Besitzer zurückgebracht. Die Beamten fertigten in beiden Fällen Strafanzeigen gegen die Fahrer.
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