POL-GE: Polizeibeamte bei Widerstand leicht verletzt
Gelsenkirchen (ots)
Wegen zwei Widerständen gegen Vollstreckungsbeamte hat die Polizei am Mittwoch, 23. August 2023, Strafverfahren gegen zwei Männer eingeleitet. Vorausgegangen war im ersten Fall eine Häusliche Gewalt zwischen einem 48-Jährigen und seiner 33 Jahre alten Partnerin in einer Wohnung an der Sperberstraße in Buer. Zeugen hatten wegen eines lautstarken Streits gegen 18.45 Uhr die Polizei alarmiert. Die Beamten verwiesen den Gelsenkirchener der Wohnung und erteilten ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot. Mit dieser Maßnahme zeigte sich der Mann jedoch nicht einverstanden, weigerte sich, die Wohnung zu verlassen und reagierte zunehmend aggressiv und beleidigend. Als er schließlich mit einem Schlag einen Polizeibeamten traf, fixierten ihn die Einsatzkräfte und nahmen ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam. Trotzdem ließ sich der 48-Jährige nicht beruhigen, versuchte einer Beamtin einen Kopfstoß zu geben und schubste sie gegen eine Wand. Beide Beamte wurden hierbei leicht verletzt, konnten aber weiter im Dienst bleiben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest fiel im Anschluss positiv aus, sodass ein Arzt dem Gelsenkirchener eine Blutprobe entnahm.
Im weiteren Verlauf des Abends wurden Polizeibeamte gegen 23.05 Uhr zur Straße Kleiner Bruch in Rotthausen gerufen. An der Haltestelle "Landschede" war ein 33-Jähriger zunächst mit einer 17-jährigen Gelsenkirchenerin und ihrer 42 Jahre alten Mutter in Streit geraten. In dessen Verlauf schlug der Mann die 17-Jährige, woraufhin die beiden Frauen zu ihrer Wohnanschrift flüchteten. Hier randalierte der Verfolger vor dem Haus und trat gegen das geparkte Auto der 42-Jährigen. Als Polizisten vor Ort eintrafen, zeigte sich der Mann aggressiv und flüchtete in ein benachbartes Haus. Mit einer Tür, die er hinter sich zuschlug, traf er einen nacheilenden Polizeibeamten, wodurch der Beamte jedoch nicht verletzt wurde. Die Einsatzkräfte stellten den 33-Jährigen schließlich, der daraufhin zum Angriff ansetzte, aber gefesselt werden konnte. Da zunächst die Personalien des Mannes ohne festen Wohnsitz in Deutschland nicht geklärt werden konnten, wurde er zur Feststellung seiner Identität vorläufig festgenommen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten zudem mutmaßlich ein Tütchen mit Marihuana, das sie sicherstellten. Gegen den 33-Jährigen wurden Strafverfahren eingeleitet.
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