POL-GE: Unfallflucht und keine Fahrerlaubnis
Gelsenkirchen (ots)
Ein Oberhausener hat sich zunächst von einem Unfallort in der Feldmark entfernt und ist danach vor der Polizei geflüchtet. Am Freitag, 3. Mai 2024, war der 41-Jährige mit seinem Auto gegen 13.40 Uhr aus noch ungeklärter Ursache mit einem parkenden Wagen auf der Küppersbuschstraße kollidiert. Statt sich um den Schaden zu kümmern, setzte der Mann seine Fahrt aber fort. Ein Polizeibeamter auf einem Motorrad, der auf der Anfahrt zur Unfallstelle war, bemerkte den auffälligen und flüchtigen Chrysler Cruiser in goldener Lackierung im Bereich der Grothusstraße/Uferstraße. Als der Oberhausener das Polizeimotorrad wahrnahm, beschleunigte er sein Auto, überholte in der Uferstraße andere Fahrzeuge vor ihm, indem er teilweise durch den Gegenverkehr fuhr, und überfuhr schließlich eine rote Ampel. Im weiteren Verlauf der Uferstraße verlor der 41-Jährige schließlich die Kontrolle über seinen Wagen, der daraufhin mit einem Bordstein kollidierte. Das Auto konnte nicht mehr weiterfahren und rollte auf einem angrenzenden Parkplatz aus.
Der Chrysler wurde zur Beweissicherung sichergestellt und abgeschleppt. Im Fahrzeug des Oberhauseners fanden die Beamten später ein Beil. Außerdem stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem ist sein Chrysler nicht zugelassen, die montierten Nummernschilder waren als gestohlen gemeldet. Es wurden Strafverfahren eingeleitet.
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