POL-GE: Drängeln und Rasen haben Konsequenzen
Gelsenkirchen (ots)
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vom Samstagabend, 1. März 2025, hat nun strafrechtliche Konsequenzen für einen 34-jährigen Autofahrer. Dieser war gegen 21.55 Uhr mit seinem Fahrzeug auf der Kurt-Schumacher-Straße in Richtung Stadtzentrum unterwegs, wo er offenbar in Höhe der Arena einen anderen 26 Jahre alten Autofahrer bedrängte. Dabei fuhr der 34-Jährige aus Gelsenkirchen den Zeugenaussagen zufolge dicht auf, drängelte mit Lichthupe und fuhr in Schlangenlinien, wodurch sich der 26-jährige Autofahrer aus Gelsenkirchen genötigt fühlte. Schließlich drängte der 34-Jährige den anderen Wagen beinahe ab, ehe er sich mit hoher Geschwindigkeit weiter über die Kurt-Schumacher-Straße entfernte. Dabei soll der Mann über zwei rote Ampel gefahren sein und die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten haben. Der Zeuge und sein Beifahrer alarmierten die Polizei und folgten dem 34-Jährigen innerstädtisch, bis dieser sein Fahrzeug an der Grenzstraße parkte. Eingetroffene Polizeibeamte trafen schließlich auf den 34-Jährigen, als dieser in der Nähe über die Straße lief. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Außerdem fiel ein freiwilliger Drogenurinvortest positiv aus, sodass ihn die Beamten mit auf die Wache nahmen. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Das Auto des 34 Jahre alten Gelsenkircheners wurde sichergestellt, die Ermittlungen dauern an.
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