POL-IZ: 200210.8 Hohenlockstedt: Promillegrenzen gelten auch für Fahrer von E-Scootern
Hohenlockstedt (ots)
Welche Voraussetzungen für die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Verkehrsraum gelten, das weiß nun auch ein 25-Jähriger, der am Freitagabend gegen einige Regeln verstieß.
Kurz nach 22.00 Uhr entdeckte eine Streife des Polizeibezirksreviers Heide auf der Straße Breite Straße in Hohenlockstedt einen jungen Mann, der auf einem E-Scooter ohne Kennzeichen unterwegs war. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle des 25-Jährigen und stoppten ihn auf einem Parkplatz. Dass sein Fahrzeug bei Einsatz auf der Straße ein Pflichtversicherungskennzeichen benötigte, wusste der Überprüfte nicht. Vermutlich entzog sich ebenfalls seiner Kenntnis, dass die Promillegrenzen analog denen der Kraftfahrzeugnutzung galten. Ein Atemalkoholtest bei dem Hohenlockstedter ergab einen Wert von 0,82 Promille - zu viel um folgenlos davon zu kommen.
Alles in allem brachte der Ausflug mit dem Spaßmobil dem Mann eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss ein. Einen Schlagstock, den der Beschuldigte bei sich hatte, nahmen die Beamten ihm ab - das Mitführen bedeutete einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Merle Neufeld
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