POL-IZ: 250203.3 Brunsbüttel: Sachschaden an Schubverband aufgrund geringen Abstandes eines vorbeifahrenden Schiffes
Brunsbüttel (ots)
Am Samstag, dem 01.02.2025, in den späten Abendstunden, passierte ein Frachtschiff einen vertäuten Schubverband. Die Leinen zur Sicherung des Schubverbandes, bestehend aus einem Schlepper und Ponton, brachen durch den Vorfall. Der Schlepper ist durch das Geschehen in die angrenzende Böschung getrieben.
Ein unter norwegischer Flagge fahrendes Frachtschiff passierte mit der für den Nord-Ostsee-Kanal erlaubten Höchstgeschwindigkeit gegen 20:15 Uhr die Kanalbaustelle in Fahrtrichtung Kiel.
Aufgrund eines geringen Abstandes zwischen dem Frachtschiff und dem im Bereich der Kanalbaustelle eingesetzten Schubverbandes riss die Verankerung des Schubverbandes. Ursächlich war der Bruch der Leinen zwischen Schubverband und Dalben. Der nicht mehr gesicherte Schlepper trieb in die angrenzende Böschung.
Der mit einem Baustellenkran beladene Ponton blieb unbeschädigt. Nur durch das Eingreifen des Kranführers blieb die Baustellenfähre und ein Bürocontainer durch den umher schwenkenden Kranausleger unbeschädigt.
Durch den Sog- und Wellenschlag des Frachtschiffes drohte auch die Leinenverbindung zur Baustellenfähre zu brechen. Der Einsatz der Hauptmaschine verhinderte den Bruch der Leinen und somit ein weiteres Schadensgeschehen.
Die Wasserschutzpolizei Brunsbüttel leitete ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs gegen den Schiffsführer des Frachtschiffes ein.
Björn Loop
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