POL-IZ: 250312.1 Heide: Vorgetäuschter Raub entpuppt sich als Betrugsversuch
Heide (ots)
Gestern Abend meldete ein 19-Jähriger aus Heide einen vermeintlichen Raubüberfall. Die angebliche Tat entpuppte sich jedoch als gescheiterter Betrugsversuch. Die Polizei sucht nun nach weiteren möglichen Geschädigten.
Um 18:58 Uhr wählte der junge Mann den Notruf 110 und berichtete, drei Männer hätten ihn mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Bargeld sowie eines Smartphones gezwungen. Anschließend seien die Täter geflüchtet.
Vier Streifenwagen der Polizei Heide eilten zum Tatort in der Königsberger Straße und nahmen drei zunächst Verdächtige, einen 36-jährigen Mann und zwei 16-jährige Jugendliche, vorläufig fest.
Doch bereits während der ersten Befragung widersprach sich der 19-Jährige in seinen Aussagen, sodass Zweifel an seiner Schilderung aufkamen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass kein Raub stattgefunden hatte. Stattdessen hatte der 19-Jährige versucht, den Männern ein gefälschtes Marken-Smartphone zu verkaufen, das er über ein Kleinanzeigenportal angeboten hatte.
Der geplante Betrug scheiterte, als die Käufer die Fälschung erkannten, den Kauf abbrachen und den Treffpunkt verließen. Offenbar in der Hoffnung, doch noch an Geld zu gelangen, alarmierte der Verkäufer die Polizei und gab vor, überfallen worden zu sein.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Itzehoe durchsuchte die Polizei die Wohnung des 19-Jährigen und entdeckte ein weiteres gefälschtes Smartphone.
Bereits um 17:30 Uhr meldete sich ein 43-jähriger Hamburger beim Polizeirevier Heide. Am Nachmittag hatte ihm ein Unbekannter in der Lilly-Wolff-Straße ein gefälschtes Smartphone zum Kauf angeboten. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich dabei ebenfalls um den 19-Jährigen handelte und prüfen, ob weitere Personen betroffen sind.
Geschädigte, die ebenfalls gefälschte Smartphones angeboten bekommen haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0481 940 bei der Kriminalpolizei Heide zu melden.
Den 19-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat, versuchten schweren Betrugs und eines Verstoßes gegen das Markengesetz. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung kam er auf freien Fuß.
Björn Gustke
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