POL-IZ: 250325.1 Eddelak: E-Scooter-Fahrer mit 2,34 Promille gestürzt
Eddelak (ots)
In Eddelak endete die Fahrt eines betrunkenen E-Scooter-Fahrers mit einem Sturz. Der 20-Jährige verletzte sich dabei leicht, hatte aber einen Atemalkoholwert von 2,34 Promille. Zudem fehlte das Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Gestern Morgen fuhr ein 20-jähriger Mann aus dem Kreis Dithmarschen um 06:30 Uhr mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg der Bahnhofstraße. Dort verlor er das Gleichgewicht, stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Während der rettungsdienstlichen Versorgung bemerkten die Einsatzkräfte Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab 2,34 Promille.
Polizisten des Brunsbütteler Polizeireviers ordneten daraufhin eine Blutprobenentnahme an. Der junge Mann muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass an dem E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Da der 20-Jährige jedoch bereits eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, lag kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Das Fehlen des Kennzeichens stellt dennoch eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich zieht.
In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei daran, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten und dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autos und Motorräder bestehen. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Bereits ab 0,3 Promille drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn es zu einem Unfall oder auffälligem Fahrverhalten kommt. Zudem kann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis folgen. Die Polizei rät daher dringend, nach Alkoholkonsum auf die Nutzung von E-Scootern zu verzichten.
Björn Gustke
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