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Polizei Warendorf

POL-WAF: Warendorf/Kreis Warendorf. Aufmerksamer Kassierer informierte die Polizei

Warendorf (ots)

Dank eines aufmerksamen Kassierers eines Warendorfer Disounters an der Andreasstraße konnte ein Betrug verhindert werden. Ein unbekannter Anrufer versprach einem 81-Jährigen einen Gewinn von 28.500 Euro. Allerdings müsse der Warendorfer eine Gebühr von mehreren Hundert Euro zahlen, um das Geld zu erhalten. Diese Gebühr sollte über GooglePay-Karten beglichen werden. Als der Senior diese Karten kaufen wollte, wurde ein Angestellter des Discounters stutzig und informierte die Polizei.

Sobald ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail eingeht, wo ein Gewinn versprochen und gleichzeitig Gebühren anfallen, sollten vermeintliche Gewinner skeptisch werden. Es dürfte sich in diesen Fällen um die Betrugsmasche Gewinnversprechen halten.

   -  Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
      teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   -  Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
      einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
      gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
      Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
      0137...).
   -  Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   -  Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
      Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
      Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   -  Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer  
      der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich 
      handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich 
      seine Antworten.
   -  Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   -  Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
      Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
      anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
      Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
      sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   -  Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
      und Ihre Telefonrechnung.
   -  Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
      Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
      einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie 
      sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   -  Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
      Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
      Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
      einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten 
      Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut 
      widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der 
      Telefonrechnung begleichen.
   -  Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
      Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
      Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Weitere Informationen zu Betrugsmaschen finden Sie auf der Internetseite der Kriminalpolizeilichen Beratung: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an:

Polizei Warendorf
Pressestelle
Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf@polizei.nrw.de
http://warendorf.polizei.nrw

Außerhalb der Bürozeiten:

Polizei Warendorf
Leitstelle
Tel.: 02581/600-244
Fax: 02581/600-249
Email: poststelle.warendorf@polizei.nrw.de
http://warendorf.polizei.nrw

Original-Content von: Polizei Warendorf, übermittelt durch news aktuell

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