POL-WAF: Kreis Warendorf. Beim Einkauf beklaut
Warendorf (ots)
Fast täglich werden Personen bei ihren Einkäufen in Lebensmittelmärkten beklaut. In der Mehrzahl der Fälle stehlen Täter die Geldbörse, die in der Jackentasche steckt oder im Beutel am Einkaufswagen hängt. Dabei sind neben Bargeld auch die Debitkarten begehrte Beute. Immer wieder befinden sich in den Portemonnaies kleine Zettel, auf denen die PIN notiert ist. Damit haben es die Diebe leicht, anschließend noch Geld am Automaten zu holen und der Schaden sowie Ärger werden damit deutlich größer.
Schutz vor Taschendiebstählen
Aufmerksamkeit, gesunde Skepsis und richtiges Verhalten tragen dazu bei, um sich vor Schäden durch Taschendiebe zu schützen.
- Rechnen Sie vor allem in Menschenmengen und bei Einkäufen damit, dass Diebe Sie ablenken wollen, um Sie zu bestehlen. Bleiben Sie misstrauisch, wenn Sie von Unbekannten angesprochen werden - mit welchem Anliegen auch immer. - Tragen Sie Wertsachen und Dokumente nicht in der Handtasche bei sich, sondern verteilen Sie sie in verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbekleidung. Empfehlenswert sind auch Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder Geldgürtel. - Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche stets verschlossen unter dem Arm geklemmt und mit dem Verschluss zum Körper. In Geschäften, Fußgängerzonen oder ähnlich belebten Bereichen sollten Sie auch Rucksäcke immer verschlossen unter dem Arm tragen. - Verwahren Sie Wertgegenstände wie Geldbörse, Mobiltelefon und Schlüssel nicht in der Einkaufstasche, dem Einkaufskorb oder Einkaufswagen und legen Sie Ihr Portemonnaie an der Kasse nicht aus der Hand. - Führen Sie nur so viel an Bargeld mit, wie Sie brauchen. - Notieren Sie sich die Daten Ihrer Geldkarten (Kontonummer und Bankleitzahl) und die Geräte-Nummer (IMEI) ihres Handys. Nehmen Sie die Notizen niemals mit, sondern bewahren Sie sie sicher Zuhause auf. - Notieren Sie niemals die vierstelligen PIN-Codes von Debit- oder Kreditkarten sowie Mobiltelefonen, sondern lernen Sie diese auswendig.
Tipps und Hinweise der Polizei im Falle eines Taschendiebstahls
- Erstatten Sie immer eine Strafanzeige, auch wenn es nur zu einem versuchten Diebstahl gekommen ist. - Die Polizei wird Ihre entwendeten Kredit- bzw. Bankkarten für das elektronische Lastschriftsystem sperren lassen. - Sperren Sie zusätzlich entwendete Kredit- bzw. Bankkarte und Mobiltelefone unverzüglich über die einheitliche Sperr-Notruf-Nummer 116 116. - Informieren Sie zusätzlich und unverzüglich Ihr Geldinstitut. - Sperren Sie die SIM-Karte Ihres Mobiltelefons sofort bei Ihrem Netzbetreiber. Das gilt auch für Prepaid-Karten. - Melden Sie den Diebstahl von Ausweisen, Führerschein etc. unverzüglich den zuständigen Ämtern.
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