POL-WAF: Kreis Warendorf/Ahlen/Beckum. Information zu den Warnmeldungen "Kinderansprecher" in Ahlen und Beckum
Warendorf (ots)
Aktuell werden Informationen zu Kinderansprechern über die Sozialen Medien verbreitet, die für eine große Besorgnis und Unruhe im Kreis Warendorf aber auch in den angrenzenden Bereichen sorgt. Ahlener Schulen haben ebenfalls per Elternbrief informiert. Mehrere verunsicherte Erziehungsberechtigte und Schulen wandten sich inzwischen an die Polizei.
In der Social Media Warnmeldung wird Bezug auf zwei Fälle in Ahlen und einem Fall in Beckum genommen. Am vergangenen Freitag (14.6.2024) hielt sich ein 39-jähriger Berliner mit einem weißen Smart auf dem Parkplatz eines Gymnasiums in Beckum auf. Er hat dort über längere Zeit sowohl Schüler und Lehrer angesprochen, was die Schüler stark verängstigt hat. Der Mann wurde aufgefordert, das Schulgelände zu verlassen, woraufhin er Beleidigungen ausgesprochen hat. Auch zuvor von einem besorgten Vater angesprochen, gab der Mann Beleidigungen und Drohungen von sich. Der 39-jährige Smartfahrer wurde wenig später von der Polizei in Beckum kontrolliert. Seine Personalien wurden aufgenommen und er erhielt eine Gefährderansprache. Des Weiteren wurden Ermittlungsverfahren wegen der Bedrohung und Beleidigungen eingeleitet. Ein Foto des Smarts samt dem Kennzeichen wurde inzwischen unzählige Male im Internet geteilt. Im Zusammenhang mit dem Ansprechen von Kindern konnte bislang kein strafbares Verhalten festgestellt werden. Daher gilt für den 39-Jährigen in diesem Zusammenhang die Unschuldsvermutung.
Aus einem ähnlichen Auto heraus soll der Mann am Dienstag (18.6.202) ein Mädchen im Bereich der Ahlener Mammutschule angesprochen haben. Demnach soll er versucht haben, das Mädchen in sein Auto zu locken. Die Schülerin suchte sofort Verantwortliche der Schule auf und berichtete den Vorfall. Die Polizei wurde hier unmittelbar von der Schule hinzugezogen, hat die Ermittlungen aufgenommen und sofort nach dem Pkw gefahndet.
Wir haben keine Hinweise darauf, dass sich der 39-Jährige mit dem Smart aktuell im Kreisgebiet aufhält.
Nicht im Zusammenhang steht nach jetzigen Erkenntnissen ein Vorfall, den es am Nachmittag des 10.6.2024 auf der Schultoilette der Barbaraschule in Ahlen gab. Ein Mann hat dort ein Mädchen angesprochen. Die Schülerin hat die Toilettenräume daraufhin verlassen und sich an einen Betreuer gewandt. Aktuell laufen die Ermittlungen zu dem Vorfall und dem Mann, der beim Verlassen des Schulgeländes gesehen wurde.
Die Polizei hat umgehend nach Kenntnis Kontakt mit den betroffenen Kindern, Eltern und den Schulen aufgenommen. In allen Fällen haben die Kinder richtig reagiert, sind geflüchtet und haben sich anderen anvertraut. Aktuell hat die Polizei ihre Präsenz an den Ahlener und Beckumer Schulen intensiviert.
Um Ihr Kind auf Situationen dieser Art vorzubereiten ohne es zu ängstigen oder die Phantasie anzuregen, gibt die Polizei hier einige Verhaltenshinweise:
- Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bleiben Sie ruhig, zeigen Sie ihm, dass es jetzt sicher ist und informieren Sie ohne Zeitverzögerung die Polizei über den Notruf 110.
- Glauben Sie dem Kind und hören Sie seiner Schilderung aufmerksam zu. Hinterfragen Sie vorsichtig die Situation und erfragen Sie, ob es dem Kind selbst oder etwa Freunden passiert ist. Geben Sie dem Kind keine Details vor, wie z. B. zur Person oder dem Fahrzeug.
- Wird das Kind durch einen Täter bedrängt, soll es sofort weglaufen und laut schreien. Täter sind bestrebt, unauffällig ihre Kontakte zum Kind aufzubauen - auch nutzen sie teils den Schutz der Dunkelheit.
- Kinder müssen lernen Distanz zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie angesprochen werden. Sie dürfen auf keinen Fall auf Zuruf an ein Fahrzeug herantreten. Vermitteln Sie dem Kind auch, dass ein Autofahrer besser einen Erwachsenen z. B. nach dem Weg fragen sollte.
Weitere Tipps und Informationen finden Sie hier: https://warendorf.polizei.nrw/artikel/ansprechen-von-kindern-0
In Bezug auf das Ansprechen von Kindern besteht eine hohe Sensibilität. Hinweise dazu sollten zeitnah die Polizei erreichen.
Wenn keine konkreten Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten oder auf eine konkrete Gefährdung für Kinder vorliegen, ist das Verbreiten der Nachrichten dieser Art jedoch eher kontraproduktiv, denn es schürt Ängste und Unsicherheiten - auch bei Ihren Kindern. Es führt dadurch auch zu einer Vielzahl von "Fehlmeldungen", die die Ermittlungsarbeiten behindern und erschweren können. Des Weiteren kann das Teilen von Fotos, die personenbezogene Daten zeigen, wie hier das Kennzeichen des weißen Smarts, strafbar sein.
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