POL-PB: Polizei warnt vor verdreckten Straßen - Verursacher in der Pflicht
Kreis Paderborn (ots)
Zur Erntezeit im Herbst sind verdreckte Straßen in einer ländlich geprägten Region wie dem Kreis Paderborn keine Seltenheit. Aber auch schon im Frühjahr und im Sommer müssen sich Verkehrsteilnehmer auf derartige Gefährdungen im Verkehr einstellen, mahnt die Kreispolizeibehörde Paderborn und verweist gleichzeitig auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
Zuletzt mussten Polizei und Feuerwehr am Dienstag (11. Juni) die Wewerstraße zwischen den beiden Paderborner Ortsteilen Wewer und Elsen von einer etwa 250 langen Verschmutzung befreien. Verdreckte Fahrbahnen führen zu einer wesentlichen Verschlechterung der Sicherheit im Straßenverkehr, weil die Griffigkeit der Reifen nachlässt und das Fahrzeug ins Schlingern geraten kann. Insbesondere bei Regen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Das ist für Motorrad- und Fahrradfahrer ebenso ein Problem, wie für Autofahrer.
Die Polizei rät daher allen Verkehrsteilnehmern zu jeder Jahreszeit zu einer umsichtigen und vorsichtigen Fahrweise. Für den Verursacher von verschmutzten Straßen, findet die Straßenverkehrsordnung in § 32 deutliche Worte. Dort steht, dass es verboten ist, die "Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen."
Landwirte oder Fahrer von Baustellenfahrzeugen sollten die Bereifung ihrer Fahrzeuge bereits vor Einfahren auf die Straße reinigen und durch sie versursachte Verschmutzungen umgehend beseitigen. Geschieht dies nicht, dann drohen Verwarn- und Bußgelder zwischen 10 und 60 Euro. Wenn der fließende Verkehr durch Gegenstände gefährdet oder behindert wird, sieht der Bußgeldkatalog einen Punkt in Flensburg vor.
Das bezieht sich zum Beispiel auch darauf, wenn schlecht gesicherte Ladung von einem Fahrzeug auf die Straße fällt oder durch einen Defekt Öl verloren wird. Falls die Straßenverschmutzungen oder andere Verkehrshindernisse zu einem Unfall führen, kann der Verursacher bei der Schadensregulierung in Haftung genommen werden.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251/306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Paderborn
Telefon: 05251/ 306-1222
Original-Content von: Polizei Paderborn, übermittelt durch news aktuell