POL-PB: Mit nicht zugelassenem E-Scooter auf dem Wall unterwegs
Paderborn (ots)
(mb) Ein 50-jähriger Mann ist am Dienstag mit einem nicht zugelassenen Elektro-Roller auf dem Le-Mans-Wall von einer B.O.S.S.- Streife (Büro für Ordnung, Schutz und Sicherheit) gestoppt worden.
Der 50-Jährige konnte dem Polizeibeamten gegenüber weder Betriebserlaubnis noch Versicherungsnachweis vorweisen. Den E-Scooter hatte er schon vor längerer Zeit in einem Warenhaus erstanden. Dass man dafür eine Erlaubnis und eine Versicherung benötige, habe er nicht gewusst. Wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Verstößen gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung wurde der Mann angezeigt.
Die Polizei weist darauf hin, dass mit Elektrorollern oder ähnlichen Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis nur auf Privatgelände gefahren werden.
E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. In der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Roller mit Elektromotor im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter lauten:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein - eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben - maximal dürfen die E-Scooter 20 km/h schaffen - es muss auf Radwegen gefahren werden, wenn es keinen gibt - auf der Straße - Führerschein und Helm sind nicht vorgeschrieben
Weitere Infos zur Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr sind hier eingestellt: https://polizei.nrw/e-scooter
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251/306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Paderborn
Telefon: 05251/ 306-1222
Original-Content von: Polizei Paderborn, übermittelt durch news aktuell