POL-PB: #PassAuf! - Fünf alkoholisierte E-Scooter-Fahrer festgestellt
Paderborn (ots)
(mh) Am Premierenwochenende der E-Scooter in Paderborn hat die Paderborner Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag im Innenstadtbereich fünf Trunkenheitsfahrten registriert. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass für E-Scooter, die gleichen Promillegrenzen gelten, wie für Autofahrer. Daher müssen zwei der kontrollierten Rollerfahrer nun mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Die Promilleregelung in Deutschland besagt, dass Verkehrsteilnehmer, die mit 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt werden, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Beim ersten Verstoß dieser Art drohen, zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von einem Monat sowie einem Bußgeld von 500 Euro. Das Bußgeld erhöht sich bei weiteren Alkoholfahrten auf bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot auf bis zu drei Monate. Ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld kann aber bereits erhalten, wer mit 0,3 Promille Alkohol erwischt wird und durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei einem Promillewert von 1,1 wird der Führerschein eingezogen und es droht eine Freiheitsstrafe. Bei Fahranfängern ist überhaupt kein Alkohol am Steuer erlaubt. Wird trotzdem ein Fahrer mit Alkohol im Verkehr erwischt, dann verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg, ein Bußgeld von 250 Euro und die Pflicht an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Polizei rät dazu, im Verkehr gänzlich auf Alkohol zu verzichten, da die Reaktionsfähigkeit sinkt, aber die Bereitschaft, ein Risiko einzugehen, steigt. Dazu werden oftmals Gefährdungssituationen unterschätzt, was zu folgenschweren Unfällen führen kann.
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