POL-PB: Safer Internet Day am 14. Februar - Die IT-Sicherheit steht im Fokus
Paderborn (ots)
(mh) Die Kreispolizeibehörde Paderborn lädt gemeinsam mit Vertreten des Smarthome Paderborn, der Computerbibliothek Paderborn, der Verbraucherzentrale sowie des Paderborner Computerclubs C3PB am 14. Februar zum Safer Internet Day (SID) ein. Der Informationsnachmittag findet von 14 bis 17 Uhr im "Smarthome Paderborn" in der Steubenstraße 47a statt.
Der Safer Internet Day (SID) wird jedes Jahr von der Europäischen Kommission initiiert, um das Thema Internetsicherheit in den Fokus zu rücken. "Wichtig ist, ständig informiert zu sein. Nutzer sollten sich zudem bewusst sein, dass Komfort und Sicherheit oft nicht zusammenpassen", so Kriminalhauptkommissar Randolf Latusek. Die Polizei Paderborn rät, stets einen Virenschutz und eine Firewall zu installieren. Dazu sollten aktuelle Web-Browser genutzt und regelmäßige Software-Updates durchgeführt werden. Bei der Eingabe von Daten ist Zurückhaltung besser. Dazu ist eine verschlüsselte Datenverbindung wichtig, die Passwörter sollten aus Zahlen, großen und kleinen Buchstaben sowie aus Zeichen bestehen. Gefahren gehen auch von E-Mails aus, weshalb vor dem Öffnen jeder Mail der Absender und die Betreffzeile geprüft und Datei-Anhänge nicht einfach geöffnet werden sollten. Regelmäßige Datensicherungen helfen, den Verlust wichtiger Informationen bei einem Schaden gering zu halten. Weitere Informationen gibt es unter anderem auf www.bsi-fuer-buerger.de, der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Die Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK), eine Initiative des Bundes und der Länder, sensibilisiert rund um den Safer Internet Day zudem für den Umgang mit Hassrede und Hate-Speech in den sozialen Netzwerken, in E-Mails oder in Messengerdiensten. Die Inhalte, die über Sprache, Bilder und Worte in digitalen Medien verbreitet werden, zielen oftmals auf bestimmte Personengruppen ab, die aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung bedroht und diskriminiert werden. Die Äußerungen sind strafbar, wenn sie die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte anderer verletzen. In Deutschland schützt das Grundgesetz jede Person vor Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht. Dazu ist jeder Nutzer aufgefordert, Hassbotschaften aktiv zu widersprechen. Screenshots oder gespeicherte Chatverläuft sind ein Beweismittel, um Hasskommentare melden zu können, denn angezeigt werden sollten Hassbotschaften auf jeden Fall. Möglich ist dies beispielsweise beim Netzwerkbetreiber, der Internetbeschwerdestelle www.internetbeschwerdestelle.de sowie bei der Polizei.
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