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POL-PB: E-Scooter in Paderborn: Zwischenfazit der Kreispolizeibehörde Paderborn

POL-PB: E-Scooter in Paderborn: Zwischenfazit der Kreispolizeibehörde Paderborn
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Paderborn (ots)

(md) Seit Juni 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr erlaubt und vor einem Jahr startete der erste gewerbliche Anbieter von Miet-E-Scootern in Paderborn. Seitdem flitzen die meist mintgrünen Elektroroller durch die Stadt und sind fester Bestandteil des Verkehrsgeschehens. Die Firma TIER startete am 13.12.2019 mit 160 Leihfahrzeugen, heute sind bereits 250 Exemplare des Anbieters unterwegs. Mittlerweile verleihen in Paderborn weitere Dienstleister die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge (EKF). Darüber hinaus steigt die Nutzung privat angeschaffter E-Scooter. Nicht nur Pendler fahren sie in den Morgen- und Abendstunden. Auch in der Freizeit oder im touristischen Bereich kommt der Elektroroller immer öfter zum Einsatz und erfreut sich wachsender Beliebtheit.

Doch Achtung: E-Scooter sind keine "Spielzeuge", sondern "richtige" Kraftfahrzeuge, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell werden. Ihr Führen ist verkehrsrechtlich dem Führen des eigenen Pkws oder Motorrads gleichzusetzen. Sämtliche Verkehrsregeln gelten auch für Elektrorollerfahrer. Das Handling der E-Roller ist schwieriger und gefährlicher, als es zunächst scheint. Daher kommt es auch zu Verkehrsunfällen und verkehrsrechtlichen Verstößen.

Vom Inkrafttreten der EKF-Verordnung im Juni 2019 bis Ende November 2020 gab es insgesamt 13 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrorollern. Dabei kam es zu zehn leicht und einem schwer Verletzten. In neun dieser Fälle zog sich der Rollerfahrer selbst Blessuren zu, in zwei Fällen verletzte sich ein am Unfall beteiligter Radfahrer. 77 Prozent der Unfälle wurden durch die Fahrer der Roller verursacht. Unter den registrierten Verkehrsunfällen waren sechs Alleinunfälle, vier Unfälle mit Fußgängern sowie drei Unfälle mit Radfahrenden.

Leider ist auch der festgestellte Alkohol- oder sogar Drogenkonsum vor Fahrtantritt zum Teil beachtlich und scheint für einige Nutzer selbstverständlich zu sein. Die Kreispolizeibehörde Paderborn stellte bis Ende November mehr als 50 Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln fest. Man benötigt zwar keinen Führerschein, aber es gelten dieselben Promilleregeln mit sämtlichen Konsequenzen, wie Anzeige und Führerscheinentzug.

Nicht zuletzt werden geliehene Roller oft rücksichtslos abgestellt und blockieren Geh- und Radwege. Das kann zu schwerwiegenden Unfällen führen. Aber auch das Befahren von verbotenen Verkehrsflächen, das Fahren zu zweit oder ein fehlender Versicherungsschutz fallen bei den Kontrollen immer wieder auf. Zudem werden auch E-Scooter genutzt, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Verstöße werden von der Polizei konsequent geahndet oder zur Anzeige gebracht.

Die Kreispolizeibehörde Paderborn fasst die wichtigsten Regeln zusammen:

   - Fahrer/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
   - Die E-Scooter dürfen max. 20 km/h schnell sein.
   - Radwege sind zu nutzen. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der 
     Straße gefahren werden. Gehwege oder Fußgängerzonen sind tabu, 
     sofern Radverkehr nicht durch Verkehrszeichen zugelassen ist.
   - Eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis 
     sowie eine Haftpflichtversicherung sind vorgeschrieben. Eine 
     gültige Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein.
   - Beim Abstellen der Leihfahrzeuge bitte immer darauf achten, dass
     niemand behindert oder gefährdet wird.
   - Führerschein und Helm sind nicht vorgeschrieben, ein Helm wird 
     aber dringend empfohlen.

So sollte einer guten und sicheren Fahrt nichts im Wege stehen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251/306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de

Außerhalb der Bürozeiten:

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Telefon: 05251/ 306-1222

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