POL-PB: Polizei Paderborn führt modifiziertes Bußgeldmodell ein
Kreis Paderborn (ots)
Die Kreispolizeibehörde Paderborn führt im April ein modifiziertes Bußgeldmodell ein, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu erhöhen. Grundlage dafür ist die Auswertung der Verkehrsunfallstatistiken der letzten fünf Jahre sowie eine Neuerung der Straßenverkehrsordnung, nach der eine Behörde reagieren kann, wenn Verkehrsdelikte in bestimmten Bereichen auf einem konstant hohen Niveau verweilen. Angepasst werden durch das Bußgeldmodell der Polizei besonders die Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit sowie für die Ablenkung am Steuer und auf dem Fahrrad durch ein Handy.
Als landwirtschaftlich geprägte Region verfügt der Kreis Paderborn über drei Bundesstraßen und zahlreiche Landstraßen. Diese hat die Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Paderborn bereits in den letzten Jahren unter dem Begriff Worst Roads Strecken als unfallbelastete Straßen in den Blick genommen hat. Überhöhte Geschwindigkeit ist oftmals der Hauptgrund für einen Unfall und gleichzeitig ein entscheidender Faktor für die Schwere der Verletzung bei einer verunfallten Person. Dementsprechend hat die Polizei Paderborn bei ihren wöchentlichen Geschwindigkeitsmessungen bereits in der Vergangenheit unter der Kampagne #PassAuf! den Fokus speziell auf diese Straßen gelegt.
Aber auch innerorts nehmen die Probleme zu. Zuletzt registrierte die Polizei immer wieder Tempoverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften, die unter den § 315d des Strafgesetzbuches fallen und als Rennen gegen sich selbst unter Strafe gestellt sind. Im Jahr 2020 gab es im Kreis Paderborn 42 Strafanzeigen wegen des § 315d, 28 davon im Paderborner Stadtgebiet. Zum Vergleich, im Jahr 2019 waren es im gesamten Kreisgebiet sechs. Fünf davon in der Stadt Paderborn.
Auf Grundlage dieser Auswertungen hat die Kreispolizeibehörde Paderborn beschlossen, im April ein modifiziertes Bußgeldmodell einzuführen. Wer beispielsweise außerorts die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zwischen 21 und 25 km/h überschreitet, zahlt nun 140, statt der bislang 70 Euro an Bußgeld. Dazu kommen zwei und nicht nur ein Punkt in Flensburg. Auch die weiteren Werte verdoppeln sich.
Die Ablenkung ist ein weitere Schwerpunkt der Bußgelderhöhung. Ein Zwei-Sekunden-Blick auf das Display eines elektronischen Geräts bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen Blindflug von fast 30 Metern, was für den Fahrer selbst und für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden kann.
Wer künftig mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt im Kreis Paderborn 200 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg. Darüber hinaus wird das Handy aus erzieherischen Gründen für sieben Tage eingezogen. Radfahrer zahlen in Zukunft 110 Euro und müssen ihr Handy für fünf Tage abgeben, wenn sie damit fahrend im Straßenverkehr erwischt werden. Kommt es durch den Verkehrsverstoß zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld entsprechend.
Gültigkeit hat das Bußgeldmodell der Paderborner Polizei bis zum 31.12.2022. Sollten sich die Zahlen der Verkehrsunfallstatistik bis dahin signifikant verbessert haben, wird das Bußgeldmodell zurückgenommen. Andernfalls sind weitere Erhöhungen möglich.
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